Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei
Um auf den Straßen von Rheinland-Pfalz ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, hat sich die Polizei verschiedene Landesziele gesetzt, die mit den Maßnahmen Verkehrssicherheitsberatung, Verkehrsüberwachung und Verkehrsraumgestaltung umgesetzt werden.
Einige ausgewählte Themenfelder zu Methoden und ausgewählten Zielgruppen der Verkehrssicherheitberatung sollen Ihnen die herausragende Bedeutung des polizeilichen Präventionskonzeptes näher bringen.
Weitere Hinweise zum Thema Verkehr und aktuelle Informationen zur Verkehrslage finden Sie beim Portal des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz.
1. März 2023 - Schwarze Versicherungskennzeichen müssen sein!
Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds benötigen zwar keine Zulassung und fallen nicht unter die Kfz-Steuer, trotzdem dürfen auch diese Fahrzeuge nicht ohne einen gültigen Versicherungsnachweis auf die Straße.
Dieser wird durch das Versicherungskennzeichen mit der entsprechenden Farbe nachgewiesen.
Für Mofa- und Rollerfahrer gilt: Der 1. März ist Stichtag.
Pünktlich zum meteorologischen Frühlingsbeginn beginnt das neue Versicherungsjahr und damit auch eine neue Moped-Saison. Ab diesem Tag sind die bisherigen grünen Nummernschilder ungültig.
Mofas, Mopeds und Roller dürfen dann nur noch mit dem neuen schwarzen Versicherungskennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.
Stand das Gefährt längere Zeit ungenutzt in der Garage, sollte vor der ersten Fahrt auch ein Check erfolgen! Bremsen, Beleuchtung und Bereifung noch in Ordnung? Gecheckt!
Das Versicherungskennzeichen gilt dann grundsätzlich für ein Jahr ab dem 1. März. Es läuft am 28. oder 29. Februar des Folgejahres ab. Die Gültigkeit wird nicht automatisch verlängert. Besitzer eines entsprechenden Fahrzeugs müssen sich also rechtzeitig zum Ablauf des Versicherungsjahres um ein neues Versicherungskennzeichen bemühen.
Wer nach dem 1. März weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr!
Bei einem Unfall muss man dann die Kosten aus eigener Tasche zahlen und macht sich zusätzlich strafbar.
Das bedeutet für alle Besitzer von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen:
Altes grünes Kennzeichen ab, das neue schwarze montieren (gibt es auch als Klebefolie) und sicher in die neue Saison starten.
Rettungsgasse rettet Leben
© www.allianz-autowelt.de
Polizei Rheinland-Pfalz startet Verkehrsoffensive
Es ist Alltag auf deutschen Straßen: Ein Verkehrsteilnehmer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und landet in der Leitplanke. Jetzt zählt jede Minute: Rettungsfahrzeuge müssen schnellstmöglich zum Unfallopfer gelangen. Doch immer öfter versperren Fahrzeuge den Weg.
Dabei ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit und Stau für Verkehrsteilnehmer Pflicht. Die Polizei Rheinland-Pfalz informiert deshalb nicht nur über das richtige Verhalten am Unfallort, sondern führt in den kommenden Wochen auch gezielt Kontrollaktionen durch.
"Obwohl die Bildung der Rettungsgasse vereinfacht wurde, ist sie leider immer noch nicht im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer verankert“, erklärt der Verkehrsexperte des LKA Rheinland-Pfalz Volker Weicherding. „Deshalb ist es uns wichtig, Verkehrsteilnehmer erneut auf den Ablauf aufmerksam zu machen.
Die Bildung einer Rettungsgasse ist in § 11 Abs. 2 StVO gesetzlich geregelt. So heißt es dort: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ Diese Pflicht gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Motorräder, Lkw und Busse.
Verkehrsteilnehmer müssen daher schon bei stockendem Verkehr, Staubeginn bzw. Stau die Rettungsgasse freihalten – und das nicht erst, wenn sich das erste Einsatzfahrzeug nähert. Denn wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu verschaffen. Viele Verkehrsteilnehmer machen außerdem den Fehler, nach Passieren des ersten Hilfsfahrzeugs die Lücke wieder zu schließen. Dies sollte nicht geschehen, da weitere Einsatzfahrzeuge folgen könnten.
"Eine funktionierende Rettungsgasse ist eine Gemeinschaftsleistung", betont Weicherding. "Sie kann nur entstehen, wenn alle Kraftfahrer an einem Strang ziehen, die Vorschriften einhalten und ein Bewusstsein für die Situation entwickeln."
Um dieses Bewusstsein zu stärken, setzt die Polizei Rheinland-Pfalz nicht nur auf umfassende Information, sondern wird ab dem 16. Oktober 2017 landesweit Kontrollaktionen zur Einhaltung der Rettungsgasse durchführen, die medial begleitet werden. Den Anfang macht das Polizeipräsidium Westpfalz.
Die wichtigsten Hinweise für Verkehrsteilnehmer in Kürze:
Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen:
- Rettungsdienst
- Polizei
- Feuerwehr
- Abschleppfahrzeuge
Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt. Die Nichtbeachtung wird mit einem Bußgeld geahndet.
Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen (Blaulicht & Martinshorn) hören oder sehen:
- Verringern Sie die Geschwindigkeit.
- Versuchen Sie herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen.
- Setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen anzuzeigen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten.
- Halten Sie im Zweifelsfall an, aber richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit nicht das Heck Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt.
- Halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann.
- Lassen Sie, wenn möglich, die Standspur frei.
- Achten Sie vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.