Sachgebiet Jugendkriminalität Ludwigshafen
Berliner Straße 52
67059 Ludwigshafen am Rhein
Tel.: 0621 963 2301
Fax: 0621 963 2399
E-Mail: pdludwigshafen.lgsgj(at)polizei.rlp.de
Leitung: Erster Polizeihauptkommissar Jörg Haßler
Am 01.09.2005 wurde das Modellprojekt JuReLu - "Ludwigshafener Haus des Jugendrechts" im Beisein der Staatsminister des Inneren und für Justiz nach knapp vierjähriger Vorbereitung planmäßig eröffnet.
Neben der Polizeidirektion Ludwigshafen sind die Staatsanwaltschaft Frankenthal, das Stadtjugendamt Ludwigshafen und als privater Träger der Jugendhilfe, der Pfälzische Verein für soziale Rechtspflege Vorderpfalz e. V.
Die am Modellprojekt beteiligten Institutionen kooperieren vertrauensvoll nach ihren für sie geltenden Rechtsgrundlagen und haben ihre Eigenständigkeit behalten.
Jede Institution hat im Bereich der Jugenddelinquenz eigene Aufgaben und Zuständigkeiten.
Die Kooperationspartner lassen sich dabei von der Überlegung leiten, dass die Straftaten Jugendlicher häufig ein entwicklungsbedingtes, episodenhaftes Fehlverhalten darstellen.
Normverstöße junger Menschen können aber auch auf den Beginn einer "kriminellen Karriere" hindeuten. Unser gemeinsames Ziel ist hier, abgestuft, zeitnah und pädagogisch sinnvoll zu reagieren.
Ziele des Modellprojekts sind:
- eine behördenübergreifende Zusammenarbeit durch Unterbringung aller Beteiligten in einem Gebäude
und dadurch zeitnahe Reaktion, u.a. im Bereich Jugendgefährdung.
- Beschleunigung staatlicher und kommunaler Reaktionen auf Straftaten junger Menschen.
- Angemessene Reaktion auf normwidriges Verhalten.
Langfristig soll eine Reduzierung der Jugenddelinquenz erreicht werden.
Für den Bereich der Polizei sind Schutz- und Kriminalpolizeibeamte/-innen der Polizeiinspektionen Ludwigshafen und der Kriminalinspektion Ludwigshafen im JuReLu eingesetzt.
Es werden alle Vorgänge bearbeitet bei denen Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende ein strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen oder Opfer einer Straftat (bei Delikten gegen die Person) geworden sind. Ausgenommen hiervon sind sogenannte Kapitaldelikte. Diese werden weiterhin von den Fachkommissariaten der Kriminalinspektion bzw. der Zentralen Kriminalinspektion bearbeitet.
Darüberhinaus wird Präventionsarbeit, z.B. an/mit Schulen, geleistet.