Haus des Jugendrechts in Kaiserslautern
© Polizei RLP
Polizeidirektion Kaiserslautern
Haus des Jugendrechts
Augustastraße 3
67655 Kaiserslautern
Tel: 0631 369 2050
Fax: 0631 369 2059
Leitung: Erster Polizeihauptkommissar Christian Mohr
Besonderheit:
Im Haus des Jugendrechts (HdJR) Kaiserslautern arbeiten Vertreter von Staatsanwaltschaft und Polizei sowie die Jugendhilfe der Stadtverwaltung Kaiserslautern und Mitarbeitende des Pfälzischen Vereins für Soziale Rechtspflege Kaiserslautern e.V. bei der Bearbeitung und Verhinderung von Jugenddelinquenz unter einem gemeinsamen Dach. Sie können somit enger und damit schneller und wirkungsvoller zusammenarbeiten, als das im traditionellen Zusammenspiel der Kräfte an ihren alten Wirkungsstätten zuvor möglich gewesen wäre.
Zusammensetzung:
Die Polizei ist im Haus des Jugendrechts mit insgesamt 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertreten. Durch die Zusammenführung der Jugendsachbearbeiter/innen beider Stadtinspektionen im Haus des Jugendrechts, ergänzt um zwei Kräfte der Kriminalpolizei, wurde die polizeiliche Jugendsachbearbeitung in Kaiserslautern zentralisiert.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern entsendet zwei Jugendstaatsanwälte. Darüber hinaus hat sie im Haus des Jugendrechts auch eine Geschäftsstelle und ein Präsenzarchiv eingerichtet.
Das Arbeits- und Sozialpädagogische Zentrum (ASZ) bietet Hilfe und Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene an. Darüber hinaus unterhält das ASZ in Zusammenarbeit mit dem Anwaltsverein Kaiserslautern Kaiserslautern und Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine anwaltliche Beratungsstelle. Diese ist an zwei Tagen in der Woche stundenweise besetzt.
Die Jugendhilfe der Stadtverwaltung Kaiserslautern hat im Haus des Jugendrechts eine Außenstelle der "Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe" eingerichtet. Die Sprechzeiten der Jugendhilfe im Haus des Jugendrechts sind Mittwoch - Donnerstag – Freitag, jeweils 10:00 - 12:00 Uhr im HdJR.
Barrierefreie Kontaktaufnahme
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Das Haus des Jugendrechts ist nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof Kaiserslautern entfernt. Die Büros sind für Hilfe und Rat suchende Menschen mit Handicap über einen Fahrstuhl erreichbar.
Sie können sich jederzeit telefonisch 06 31 / 369 - 2050 oder per Fax 06 31 / 369 - 2059 sowie über E-Mail pdkaiserslautern.hdjr(at)polizei.rlp.de an unsere Dienststelle wenden.
Beachten Sie bitte, dass insbesondere E-Mail-Nachrichten nicht für aktuelle Notfälle geeignet sind. Hierfür empfiehlt sich nach wie vor die Notrufnummer 110.
Sollte es unerwartete Probleme bei der Kontaktaufnahme geben, so lassen Sie es uns wissen. Wir helfen Ihnen gerne und selbstverständlich weiter.
Wer macht was...
Das Haus des Jugendrechts ist ein Kooperationsmodell zur interdisziplinären Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe. Folgende Einrichtungen mit Büros sind im Haus vertreten:
- Polizei
- Staatsanwaltschaft
- Stadtverwaltung Kaiserslautern – Jugendhilfe im Strafverfahren
- Pfälzischer Verein für Soziale Rechtspflege Kaiserslautern e.V. (ASZ)
- Anwaltliche Beratungsstelle
Jede Organisationseinheit nimmt ihre Aufgaben im Haus eigenständig wahr. Ziel des Haus des Jugendrechts ist es, straffällig gewordenen jungen Menschen durch aufeinander abgestimmte Erziehungskonzepte unter Einbeziehung des Elternhauses zeitnah zu helfen. Dies geschieht durch:
- Optimierung der Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen
- Frühzeitige Einbindung der Verfahrensbeteiligten
- Beschleunigung der Verfahren/Diversion
- Ausbau und Erweiterung pädagogisch sinnvoller Reaktionsformen
- Präventive Beratungsangebote speziell für gefährdete Jugendliche und deren Eltern
Die Polizei im Haus des Jugendrechts Kaiserslautern ist nach Einführung des Wohnortprinzips und der damit einhergehenden täterorientierten Sachbearbeitung für jugendliche und heranwachsende Tatverdächtige aus Kaiserslautern und Umgebung zuständig. Die Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter bearbeiten alle Vorgänge, bei denen Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende entweder selbst rechtswidrig gehandelt haben oder Opfer eines Rohheits- bzw. Beleidigungsdeliktes geworden sind.
Ausgenommen hiervon sind Sexual- und Kapitaldelikte. Diese werden weiterhin von den Fachkommissariaten der Regionalen bzw. Zentralen Kriminalinspektion bearbeitet.
Neben unseren allgemeinen polizeilichen Aufgaben pflegen wir engen Kontakt zu Schulen, führen Präventionsunterricht durch und beteiligen uns an Projekttagen. Eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern im Bereich Jugendschutz stellen wir sicher.
Unsere Rufnummer: 0631 369-2050
Montag bis Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten.
Die Staatsanwaltschaft ist ein dem Gericht gleichgeordnetes Organ der Strafrechtspflege. Ihr obliegt als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ die Strafverfolgung. Sie trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit sowie für die Gründlichkeit und schnelle Durchführung der Ermittlungen.
Als erstes mit der Jugendstrafsache befasstes justizielles Organ trägt die Jugendstaatsanwaltschaft eine besondere Verantwortung für die jugendgemäße Gestaltung des Verfahrens und sorgt dafür, dass das Jugendverfahren im Sinne des im Jugendstrafrecht herrschenden Erziehungsgedankens - Erziehen kommt vor Bestrafen, Jugendstrafe darf nur das letzte Mittel sein – fehlerlos und pädagogisch sinnvoll gestaltet wird.
Neben der Leitung der Ermittlungsverfahren entscheiden die Jugendstaatsanwälte auch über deren Abschluss; sie stellen das Verfahren mit oder ohne Erziehungsauflagen entweder ein oder klagen es am Jugendgericht an. Sie vertreten die Jugendstrafsache in der Hauptverhandlung auch vor den Jugendgerichten, wo sie ihre besonderen Kenntnisse einbringen können.
Im Haus des Jugendrechts arbeiten die Jugendstaatsanwälte besonders eng und intensiv mit den übrigen Beteiligten zusammen. Nicht zuletzt kann dadurch dem im Jugendstrafrecht herrschenden Grundsatz, wonach die Sanktion der Tat auf dem Fuße folgen soll, innerhalb ganz kurzer Zeit Geltung verschafft werden und es können über 80% der Jugendstrafverfahren bereits im ersten Monat nach Eingang bei der Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden.
Als Kooperationspartner von Jugendhilfe und Justiz ist der Verein an der Umsetzung von präventiven Beratungsangeboten und Sanktionen beteiligt. Zum Beispiel in Form von:
- Arbeitsauflagen
- Betreuungsweisungen
- Sozialen Trainingskursen
Weitere Arbeitsschwerpunkte im Haus des Jugendrechts:
- „Wegweiser-Beratung“ für Jugendliche zu Themen wie Arbeit, Ausbildung, Wohnung, Straftat, Schule, Schulden
- Vernetzungsangebote für Schulen, Jugendtreffs, Jugendverbände, etc.
zum Beispiel Projekt „Arbeit-Schule-Zukunft“ für schulverweigernde und sozial auffällige Jugendliche - Entwicklung eines Jugendnetzwerkes in Kaiserslautern zur Prävention von Jugenddelinquenz.
Anwaltliche Beratungsstelle - Kostenlose Beratung für junge Menschen:
- Telefon 0631 360-9998 oder Telefon 0631 316 36-10
- Mittwoch 14 Uhr - 16 Uhr
Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren, sind beim Referat "Jugend und Sport" der Stadtverwaltung beschäftigt und haben unser Büro im Rathaus West, Maxstraße 17. Mittwochs und donnerstags sind wir regelmäßig im Haus des Jugendrechts anwesend.
Wir kümmern uns um Jugendliche, deren Eltern im Stadtgebiet von Kaiserslautern wohnen, und um junge Erwachsene im Alter von 18 bis 20 Jahren, die ebenfalls im Stadtgebiet wohnen, wenn gegen sie ein Strafverfahren anhängig ist. Im vertraulichen Gespräch mit ihnen informieren wir über den Ablauf des Strafverfahrens und versuchen herauszufinden, ob sie pädagogische Hilfe benötigen oder die Straftat ein einmaliger „Ausrutscher“ war.
Die Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht. Sollte eine sozialpädagogische Hilfe notwendig und gewünscht sein, beraten wir die Betroffenen gerne über die erforderlichen Schritte und vermitteln diese Hilfe. Darüber hinaus stehen wir im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichsverfahrens auch Opfern von Straftaten junger Menschen zur Seite.
Sie erreichen uns wie folgt:
Herr Mayer: 0631 365-2487
Frau Sindt: 0631 365-2312
Frau Werner-Rauland: 0631 365-2347