Polizeistiftung Rheinland-Pfalz
Wir sind gerührt über die solidarische und weit über unsere Landesgrenze bis in den europäischen Raum reichende Anteilnahme und Unterstützung anlässlich unserer verstorbenen Kollegin und unseres verstorbenen Kollegen. Dies gilt insbesondere auch für die sehr große Spendenbereitschaft. Wir bedanken uns bei Ihnen allen für die in einem siebenstelligen Bereich eingegangene Summe recht herzlich.
Wir konnten bereits die ersten Auszahlungen an die Familien und zur Organisation der Trauerfeierlichkeiten tätigen. Wir bitten darum, die Spenden an die Polizeistiftung unter dem Verwendungszweck "zweivonuns" einzustellen. Wir werden als ehrenamtlich aufgestellte Stiftung die zu diesem Zweck eingegangenen Spenden und die in diesem Zusammenhang zu tätigenden Schritte nun nach und nach abarbeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und vor allem für das solidarische Mitgefühl.
Die Polizei sorgt für die Sicherheit und Ordnung in unserem Staat und trägt die Hauptlast bei der Kriminalitätsbekämpfung. Die zunehmende Kriminalität der letzten Jahre hat ihre Aufgaben noch umfangreicher, schwieriger und sehr viel gefahrvoller werden lassen. Der Staatsbürger verlangt aber zu Recht von seiner Polizei einen optimalen Schutz und eine hohe Einsatzbereitschaft.
Dies hat jedoch seinen Preis. Immer häufiger werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte selbst Opfer bei der Verfolgung von Gewalttaten. Auch im normalen Polizeidienst führen unvorhersehbare Ereignisse zu Notlagen, kommt es zu Unfällen und seelischen Belastungen, die sich trotzt guter Ausbildung nicht vermeiden lassen. Gesetzlich gelten in solchen Fällen die Versorgungsansprüche der Polizeibediensteten und ihrer Angehörigen als ausreichend. Daneben gibt es jedoch Fälle, insbesondere bei jungen Familien, in denen zusätzliche Hilfen sofort geboten sind.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat daher 1997 die Polizeistiftung als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts ins Leben gerufen. Die Stiftung wurde seitens der Landesregierung mit einem Grundvermögen über damals DM 50.000 ausgestattet. Für Stiftungszwecke dürfen nur die Erträge eingesetzt werden. Die Polizeistiftung darf aber Adressat für Zuwendungen sein, die der Polizei aus der Bevölkerung aus Dankbarkeit oder als Sympathiebeweis zugedacht werden, von den Polizeibediensteten für sich selbst aber nicht angenommen werden dürfen.
Wegen ihrer gemeinnützigen und mildtätigen Arbeit kann die Polizeistiftung Empfänger von Geldbußen sein, wie sie von Gerichten und Staatsanwaltschaften ausgesprochen werden. Die Polizeistiftung ist vom Finanzamt Mainz-Mitte als gemeinnützig und mildtätig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt und berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Die Polizeistiftung will im Innenverhältnis der Polizei gemeinnützig und mildtätig wirken und verfolgt dabei folgende Ziele (§ 2 der Stiftungssatzung):
- Die Betreuung von Bediensteten der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz und deren Familienangehörigen durch Gewährung von nicht regelmäßig wiederkehrenden Geld- und Sachleistungen für Nachteile oder bei Unglücksfällen, welche sich infolge oder im Zusammenhang mit der Dienstausübung ergeben haben, insbesondere, wenn Polizeibedienstete in Ausübung des Dienstes verletzt oder getötet werden.
- Die Betreuung von Bediensteten der Polizei auch in sonstigen Notlagen, insbesondere bei unverschuldeter körperlicher und seelischer Hilfsbedürftigkeit.
- Die Förderung kultureller und sportlicher Betätigungen der Polizei zur Verbesserung des polizeilichen Ansehens oder des Verhältnisses Bürger / Polizei.
- Die Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls bei der Polizei in begründeten Einzelfällen.
Die Polizeistiftung des Landes Rheinland-Pfalz kann nur erfolgreich arbeiten, wenn ihr genügend Geldmittel zur Verfügung stehen. Sie ist daher auf Spenden und Zuwendungen durch eine wohlwollende Förderung angewiesen. Jede Hilfe ist willkommen. Die Polizistinnen und Polizisten, die in ihrem Dienst für die Allgemeinheit Schaden erlitten haben, verdienen es.
Unser Spendenkonto haben wir eingerichtet bei:
Sparda Bank Südwest
IBAN: DE15 5509 0500 0001 9899 79
BIC: GENODEF1S01
Bitte verwenden Sie diese Bankverbindung nicht für Zahlung von Bußgeldern an die Zentrale Bußgeldstelle!
Die Polizeistiftung hat bisher sehr erfolgreich gewirkt. Dies ist nur durch die solidarische Unterstützungsbereitschaft aus der Bevölkerung und das Engagement vieler Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten möglich gewesen. Seit Gründung wurden Unterstützungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro Euro an Polizeibedienstete und deren Angehörige geleistet, die unverschuldet in soziale und finanzielle Not geraten waren und dringend einer Hilfe bedurften.