Sozialberatung
Jeder Mensch kann in Situationen kommen, in denen eine Unterstützung hilfreich wäre, weil die bis dahin bewährten Lösungsmöglichkeiten nicht mehr ausreichen. Schon seit 1995 bietet daher die Sozialberatung der rheinland-pfälzischen Polizei lösungsorientiert und im Rahmen der gesetzlichen Schweigepflicht Hilfe an. Polizeibedienstete und ihre Angehörigen können sich unverbindlich und vertraulich bei privaten oder dienstlichen Problemen an sie wenden. Das Ziel ist es dabei, im Rahmen der „Hilfe zur Selbsthilfe“ die Eigenverantwortung und Konfliktfähigkeit zu stärken und in Krisenzeiten zu begleiten.
In vielen Bereichen wird die Sozialberatung durch die Nebenamtlichen Sozialen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unterstützt. Sie sind als Teil der Sozialberatung kollegiale Ansprechpartner in den Dienststellen, werden regelmäßig zu psychosozialen Themen fortgebildet und unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht.
Das Angebot der Sozialberatung gilt dabei für alle Beschäftigte und deren Angehörige - unabhängig ob Polizei- oder Verwaltungsbeamte, Studierende, Tarifbeschäftigte oder Pensionäre/Rentner - in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, wie:
• Konflikte am Arbeitsplatz
• Körperliche und psychosomatische Erkrankungen
• Eingliederungsmaßnahmen nach längerer Abwesenheit
• Suchtmittelmissbrauch / Suchterkrankung
• Außergewöhnliche und belastende dienstliche Ereignisse und Einsätze
• Wirtschaftliche Notlagen
• Beziehungskrisen
• Schwierige Situationen im familiären Umfeld
• Lebenssituationen, die nach eigenem Empfinden belastend wirken
Die Sozialberatung der Polizei Rheinland-Pfalz berät im Einzel- oder Gruppenkontext die Betroffenen, begleitet in schwierigen Lebenssituationen und vermittelt in ambulante oder stationäre Behandlung Die Mitarbeit im landesweiten Kriseninterventionsteam der Polizei-Rheinland Pfalz, die Beratung von Vorgesetzten, die Erarbeitung von Schulungsmaßnahmen und die Beteiligung am betrieblichen Gesundheitsmanagement sind weitere Aufgaben.
Durch die direkte Anbindung an die Behörden- und Einrichtungsleiter genießt die Sozialberatung ein hohes Vertrauen innerhalb der Belegschaft der Polizei Rheinland-Pfalz und kann jederzeit über die bekannten Erreichbarkeiten kontaktiert werden.