Bewerbungszeitraum
Die Onlinebewerbung ist ab sofort möglich und endet am 30.04.2021.
Video über IT-Kriminalisten der bayerischen Polizei
Erstmalig ab Oktober 2021 werden auch in der rheinland-pfälzischen Polizei IT-Kriminalisten ausgebildet!
Da unsere Kollegen aus Bayern diese Qualifizierung bereits seit einigen Jahren anbieten, bietet Euch dieses Video einen gelungenen Einblick in die Tätigkeit von echten IT-Kriminalisten, wie ihr es nun in Rheinland-Pfalz werden könntet! An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an unsere bayerischen Kollegen!
Qualifizierung zum/zur IT-Kriminalist*in (m/w/d)
Zum 01.10.2021 bietet die Polizei Rheinland-Pfalz einen völlig neuen Karriereweg an!
In einer zunehmend digitalen Welt verlagern sich zahlreiche Kriminalitätsformen in das Internet. Hier braucht es Kriminalbeamte*innen mit spezialisiertem Know-How, die gemeinsam im Team mit ihren Kollegen*innen und selbstständig in Fällen von Cybercrime ermitteln. Dabei setzen sie ihr informationstechnisches Spezialwissen ein und sind zugleich „echte“ Kriminalbeamte mit hoheitlichen Befugnissen und eigener Dienstwaffe.
Wer über IT-Kenntnisse durch ein abgeschlossenes Studium der Informatik oder einer vergleichbaren Studienrichtung verfügt, einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann und sich für die Sicherheit in Rheinland-Pfalz einsetzen möchte, sollte sich jetzt bewerben!
In einer einjährigen Qualifizierungsmaßnahme werden theoretische Inhalte unter anderem aus den Kriminal- und Rechtswissenschaften vermittelt. Daneben stehen berufspraktische Inhalte, vom Schießen über Einsatztraining bis hin zu fachspezifischen Praktika, die einen hohen Zeitanteil ausmachen. Nach erfolgreichem Abschluss bist Du Kriminalbeamter*in der Polizei Rheinland-Pfalz!
Dein künftiges Einsatzgebiet
Das Dezernat 47 übt eine Zentralstellenfunktion aus und ist zudem für die operative Auswertung und Unterstützung der örtlichen Dienststellen zuständig.
Darüber hinaus werden dort u.a. herausragende Ermittlungsverfahren der Cyberkriminalität, insbesonde
- Pilot- und Mehrwertverfahren
- Verfahren mit besonderer Öffentlichkeitswirkung
- Verfahren, durch die technisches und/oder ermittlungstaktisches Neuland betreten wird sowie Verfahren aus dem Bereich der internationalen, bandenmäßigen oder organisierten Kriminalität
bearbeitet.
- Selbstständige Ermittlungen mit IT-Bezug, insbesondere in Fällen der Cyberkriminalität (u. a. Betrug, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Computerbetrug, Straftaten im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz, Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und der Prostitution, Zuhälterei, Verbreitung pornografischer Schriften oder Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz) sowie komplexe Datenanalysen,
- Mitarbeit bei der Entwicklung von Ermittlungsansätzen und -Werkzeugen zur Bekämpfung neuer Phänomene aus dem Bereich der Cyberkriminalität,
- Teilnahme an Durchsuchungen und Beschlagnahme von Beweismitteln.
Wir bieten
- Einen krisensicheren Job
- Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen unmittelbare Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
- Qualifizierungsmaßnahme bei vollen Bezügen (Vergütung nach A10 LBesG bzw. EG 10 TV-L). Einen Besoldungsrechner findest Du unter oeffentlicher-dienst.info/beamte/rp/. Die Entgelttabelle findest Du unter oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/.
- Gewährung einer gestaffelten Polizeizulage zwei Jahre nach Einstellung
- Grundsätzliche Beförderungsmöglichkeit bis zur Besoldungsgruppe A 11
- Erhöhte Unfallfürsorge und Beihilfe
- 30 Tage Jahresurlaub
- Diverse Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Möglichkeit zur Nutzung von Home-Office
- Fortbildungsmöglichkeiten und ein Behördliches Gesundheitsmanagement
Zulassungsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor, gleichwertiger oder höherer Abschluss, auch Master) der
- Informatik
- Nachrichtentechnik
- Kommunikationstechnik
- Informationstechnik oder
- einer vergleichbaren Studienrichtung
und mindestens 1,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung (2,5 Jahre sind wünschenswert).
Du solltest die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz besitzen.
Eine Einstellung ist auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit möglich, zum Beispiel als Bürger eines EU-Landes oder eines "Nicht-EU-Landes" mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis.
Um den Bedürfnissen unserer vielfältigen Gesellschaft besser gerecht werden zu können, freuen wir uns sehr über die Bewerbung von Menschen mit interkulturellem Wissen und Fremdsprachenkenntnissen.
Grundvoraussetzung für die Qualifizierung ist, dass alle Bewerber*innen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Am Tag der Verbeamtung darfst Du grundsätzlich das 45. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Die Mindestgröße beträgt 1,62 m und gilt für alle Bewerber gleichermaßen (Ausnahmen können im Einzelfall unter Berücksichtigung der körperlichen Gesamtkonstitution zugelassen werden).
Im Rahmen einer Untersuchung durch den ärztlichen Dienst der Polizei wird festgestellt, ob Du den gesundheitlichen Anforderungen des Polizeidienstes genügst. Hierfür bringe bitte den von Deinem Hausarzt ausgefüllten "hausärztlichen Befundbericht" und den von Dir auszufüllenden "Anamnesebogen Auswahluntersuchung" zum zweiten Tag (Tag B) des Auswahlverfahrens zum polizeiärztlichen Dienst mit. Vordrucke findest Du rechts im Downloadbereich.
Wenn Du vorbestraft bist, kannst Du nicht in den Polizeidienst eingestellt werden. Eine Einstellung ist auch nicht möglich, solange ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen Dich anhängig ist oder die Bewertung früherer Ermittlungs- und Strafverfahren Deine charakterliche Eignung verneint. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn Du bei einer Gesamtwürdigung Deiner Persönlichkeit, sowie der Tat und ihrer Umstände, für den Polizeidienst als geeignet erscheinst.
Wir erwarten von Dir die Bereitschaft, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz einzutreten.
Mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vom 06.07.2018, ergänzt am 14.11.2018, wurden Verfahrensregelungen für Tätowierungen beschrieben:
Die Tätowierung darf nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen und keine sexuellen, keine gewaltverherrlichenden, keine diskriminierenden oder gesetzlich verbotenen Motive beinhalten.
Tätowierungen sind überdies grundsätzlich und in der Regel nicht zu beanstanden, wenn sie von der Kleidung (auch im Sommer) bedeckt sind.
Aufgrund der besonderen Anforderungen für den Polizeidienst musst Du jederzeit mit einem Drogenscreening rechnen. Dein Einverständnis zur Durchführung dieses Tests wirst Du zu gegebener Zeit erklären müssen.
Falls Du bereits bei der Polizei Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Bundesland an einer polizeiärztlichen Gesundheitsprüfung teilgenommen hast, trage das bitte in Schritt 4 der Onlinebewerbung unter der Rubrik "Polizeiärztliche Untersuchungen" ein.
Brustimplantate sind unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Sie müssen insbesondere der neuen Generation angehören und folglich verletzungsunanfällig (schnittfest usw.) sein. Nähere Informationen erhältst Du beim Polizeiärztlichen Dienst in Mainz (dienstags und donnerstags Tel.: 06131 / 65-5961).
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Bewerbungen sind ausschließlich im Onlinebewerberportal auszufüllen. Du erleichterst Dir das Ausfüllen der Onlinebewerbung, indem Du Dir alle Hinweise sorgfältig durchliest. Schriftlich eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Folgende Unterlagen sind bereitzuhalten und in Schritt 6 der Onlinebewerbung hochzuladen:
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Nicht- EU- Bürger*innen: unbefristete Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
- Diplom-, Bachelor- oder Masterurkunde
- Ausländische Bildungsabschlüsse: Anerkennung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (einen Vordruck findest Du hier)
- Beschäftigungsnachweise über die einschlägige Berufserfahrung, ggf. Arbeitszeugnisse
- Nachweise zu freiwilligen Diensten, Wehrdienst, Auslandsaufenthalt, erworbene Sprachzertifikate. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind für die Zulassung zum Auswahlverfahren förderlich.
- Bundespersonalausweis/Ausweisdokument
Die elektronische Übermittlung Deiner Bewerberdaten ermöglicht uns eine einfache und außerdem schnellere Prüfung aller eingehenden Bewerbungen. Nach Absenden Deiner Bewerbung erhältst Du eine automatische Bestätigung des Dateneingangs in Form einer Mail, die spätestens einen Tag nach der Absendung deiner Bewerbung auf Deine angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Den dortigen Link öffnest Du dann bitte, um den Inhalt der Mail im Bewerberportal lesen zu können. Hierzu erstellst Du am Ende der Bewerbung eine individuelle Nutzerkennung und ein nur Dir bekanntes Passwort, mit dem Du Dich jederzeit im Bewerberportal einloggen kannst. Dort werden auch zukünftig alle wichtigen Informationen während des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens für Dich bereitgehalten. Neue Informationen werden Dir immer per E-Mail-Benachrichtigung angekündigt.
Sobald Deine Bewerbung hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen zum Auswahlverfahren durch den Personalauswahldienst vorgeprüft ist, wird die Annahme Deiner Bewerbung bestätigt.
In Deiner Onlinebewerbung kannst Du wählen, in welcher Polizeibehörde Du später verwendet werden möchtest. Zur Auswahl stehen die Polizeipräsidien Mainz, Koblenz, Trier, Westpfalz und Rheinpfalz sowie das Landeskriminalamt. Du kannst auch mehrere Behörden nennen und eine Priorisierung vornehmen.
Das Auswahlverfahren findet grundsätzlich an zwei, nicht aufeinander folgenden Tagen statt.
Tag A
Schriftlicher Eignungstest
Bei diesem Test, der am Computer durchgeführt wird, geht es um die Feststellung von Intelligenz und Leistungsfähigkeit.
Zuerst erfolgt eine Überprüfung von Rechtschreibung und Sprachverständnis. Der Rechtschreibtest besteht aus einem Lückentext. Der Text wird über Kopfhörer diktiert und von Dir am PC geschrieben.
Es gelten keine Ausnahmeregelungen für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS).
Der Test enthält die nachfolgend genannten weiteren Bausteine:
- Konzentrationstest
- Analogien
- Syllogismen
- Zahlenreihen
- Rechenaufgaben
- Figurenkombinationen
- Modelle
- Merkaufgaben
- IT-Situationen
Zu guter Letzt bearbeitest Du einen ausführlichen Fragebogen, in dem es um Deine persönlichen und sozialen Kompetenzen geht.
Arbeitsprobe
Eine zusätzliche Arbeitsprobe dient der Feststellung Deiner IT-technischen Fähigkeiten.
Strukturiertes Interview
Das Auswahlverfahren endet mit einem Interview. Du kannst in einem etwa 45 Minuten dauernden Gespräch dem Prüfungsgremium ein kurzes, aber klares Bild Deiner Persönlichkeit zeichnen. Wir sprechen mit Dir über Deinen Lebenslauf, Deine Interessen und gehen auch auf allgemeine Themen und Wissensbereiche ein.
In einem fachlichen Teil wird die Arbeitsprobe besprochen.
Es wird erwartet, dass Du Dich mit deinem zukünftigen Beruf zuvor auseinandergesetzt hast. Es werden Dir beispielsweise auch situative Fragen gestellt. Bei diesen Fragen wirst Du aufgefordert, Dich in die Rolle eines IT-Kriminalisten hineinzuversetzen, der eine vorgegebene Situation bewältigen muss.
Tag B
Medizinische Untersuchung
Mit der Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit wollen wir überprüfen, ob Du den gesundheitlichen Anforderungen des Polizeidienstes genügst. Hierfür bringe bitte den von Deinem Arzt ausgefüllten "hausärztlichen Befundbericht" und den von Dir auszufüllenden "Anamnesebogen Auswahluntersuchung" zum zweiten Tag (Tag B) des Auswahlverfahrens zum polizeiärztlichen Dienst mit. Die notwendigen Unterlagen findest Du hier...
Am zweiten Testtag überprüft zunächst der polizeiärztliche Dienst, ob Du den gesundheitlichen Anforderungen des Polizeidienstes genügst. Unter anderem werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Hörtest
- Lungenfunktionstest
- Sehtest (Informationen zum Sehtest findest Du hier...)
- Urintest
- Belastungs-EKG (intensives Konditionstraining wird empfohlen)
Medizinische Anfragen richtest Du an: PPELT.ZfG.MD.MD1(at)polizei.rlp.de oder telefonisch an Tel.: 06131 / 65-5961
Gesamtergebnis
Aus den erreichten Punktzahlen der einzelnen Aufgabenbereiche wird ein Durchschnittswert für jeden Bewerber berechnet. Anhand dieses Wertes wird eine Rangliste für die jeweilige Polizeibehörde erstellt, die als Grundlage für die Auswahl der Bewerber dient.
Die Einstellung erfolgt durch die jeweilige Polizeibehörde, nachdem eine Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt wurde.
Beginn, Dauer und Inhalt der Qualifizierung
Beginn der einjährigen Qualifizierung ist der 01. Oktober 2021.
Ort der Qualifizierung sind die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz am Campus Hahn und die Einstellungsbehörden.
Zur Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen musst Du die nachfolgend aufgeführten Nachweise privat und auf eigene Kosten erwerben und diese grundsätzlich am Tag der Einstellung vorlegen:
- Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3 für Schaltgetriebe. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B auf Dauerschaltgetriebe (Automatik) ist nicht ausreichend.
- Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten, am Tag der Einstellung nicht älter als ein Jahr, oder Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in, Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in.
- Nachweis über das Deutsche Sportabzeichen in Bronze, am Tag der Einstellung nicht älter als ein Jahr.
Module
Grundmodul | 6 Wochen Theorie 6 Wochen polizeiliches Grundlagentraining (PGL) 4 Wochen Praxis -Schutzpolizei- Mündliche Prüfung |
Aufbaumodul 1 | 8 Wochen Theorie (inklusive 4 Tage integratives Polizeitraining (IPT)) 6 Wochen Praxis -Kriminalinspektion, K2, K4- Schriftliche Prüfung |
Aufbaumodul 2 | 8 Wochen Theorie (inklusive 4 Tage IPT) 6 Wochen Praxis -Kriminalinspektion, K2, K4- |
Abschlussmodul | 1 Woche Theorie (inklusive 2 Tage IPT) Schriftliche Prüfung 4 Wochen Fachpraktikum Mündliche Prüfung |
Urlaub | 6 Wochen (4 verplant, 2 frei wählbar) |
Gesamt | 1 Jahr |
Theoretische Inhalte:
- Recht des öffentlichen Dienstes, Staats- und Verfassungsrecht
- Eingriffsrecht
- Strafrecht, Zivilrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht, Anwendung von Zwangsmitteln
- Verkehrslehre
- Einsatzlehre, Informations- und Kommunikationstechnik
- Kriminalistik, Kriminaltechnik, Kriminologie
- Soziale Verhaltenswissenschaften, Psychologie, Ethik
- Cybercrime, digitale Ermittlungen
- Führung und polizeiliches Management
Berufspraktische Unterweisungen:
- Schieß- und Einsatztraining
- Fahr- und Sicherheitstraining
Die Praktika umfassen eine Gesamtdauer von mindestens 20 Wochen. Sie finden grundsätzlich bei den Dienststellen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Einstellungsbehörden statt. Über die Zuweisung entscheidet die personalführende Stelle.
Fachtheoretische Prüfungen
- Schriftliche Prüfungen (Klausuren)
- Mündliche Prüfungen
Leistungsnachweise
- Schießtraining
- Einsatztraining
Berufspraktische Ausbildungsnachweise
Teilnahmebescheinigungen:
- Teilnahmebescheinigung „Einsatzstock kurz ausziehbar, EKA“
- Teilnahmebescheinigung „Reizstoffsprühgerät“
- Teilnahmebescheinigung „Fahr- und Sicherheitstraining“
Nach Abschluss erfolgt die Verwendung als Kriminalbeamter bei der Kriminalpolizei Rheinland-Pfalz. Die Mindestverwendungszeit als IT-Kriminalist beträgt 5 Jahre.
Ansprechpartner
Die Mitarbeiter*innen des Personalauswahldienstes stehen Dir telefonisch unter folgenden Rufnummern und zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Tel-Nr.: 06543/985-116, -117, -118 oder -119
Montag bis Donnerstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Gerne kannst Du uns jederzeit per E-Mail unter pad(at)polizei.rlp.de kontaktieren.