Zwei Polizisten zur Fuß auf Streife am Rheinufer

Kriminalinspektion Worms

Sabine Prigge

Hagenstraße 5
67547 Worms

Telefon: 06241 852-0
Telefax: 06241 852-2309

E-Mail: KIWorms(at)polizei.rlp.de

Leitung: KOR’in Sabine Prigge

Barrierefreier Zugang zum Gebäude

Ein barrierefreier Zugang zum Dienstgebäude ist gegeben. Ein Behindertenparkplatz sowie eine Behindertentoilette stehen zur Verfügung.

Die Erreichbarkeit der einzelnen Stockwerke wird durch einen Aufzug ermöglicht.
Informationen über den Zugang ins Gebäude und Hilfe erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Empfang.

Sie können sich jederzeit telefonisch unter 06241 852-0 oder per E-Mail kiworms(a)polizei.rlp.de an unsere Dienststelle wenden. Beachten Sie bitte, dass insbesondere E-Mail-Nachrichten nicht für aktuelle Notfälle geeignet sind. Hierfür empfiehlt sich nach wie vor die Notrufnummer 110.

Abbildung eines Manns im Rollstuhl und einer blinden Person, um den Hinweis der barrierefreien Zugänge unsere Polizeidienststellen zu verdeutlichen.

Die Kriminalinspektion Worms ist zuständig für die Stadt Worms, Gimbsheim, Alsheim, Eich, Hamm, Mettenheim, Bechtheim, Osthofen, Mörstadt, Flörsheim-Dahlsheim, Mölsheim, Wachenheim, Monsheim, Hohen-Sülzen und Offstein und ergänzt die Aufgabenwahrnehmung der Polizeiinspektionen Worms, Alzey und Kirchheimbolanden, sowie der Polizeiwache Wörrstadt.

Organisation:

Kommissariat 1 - Todesermittlungen / Vermisste /Brände

  • Todesermittlungen
  • fahrlässige Tötung
  • schwere Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge
  • Vermisstensachen
  • Verstöße gegen das Waffen-/ Sprengstoffgesetz
  • Landfriedensbruch
  • Brandstiftung


Kommissariat 2 - Gewalt gegen Frauen und Kinder

  • sexuelle Nötigung/Vergewaltigung
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und der Prostitution
  • Zuhälterei
  • exhibitionistische Handlungen
  • Verbreitung pornografischer Schriften
  • Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
  • Gewaltdelikten gegen Frauen in engen sozialen Beziehungen


Kommissariat 3 - Rauschgiftdelikte

  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Straftaten zur unmittelbaren Erlangung von Betäubungsmitteln
  • gewerbsmäßiger Rauschgifthandel und -schmuggel


Kommissariat 4 - Vermögensdelikte/Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte

  • Betrug, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Computerbetrug
  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz
  • Geldfälschung und Inverkehrbringen von Falschgeld
  • Bestechlichkeit und Bestechung
  • Verstößen nach dem Patentgesetz, Urheberrechtgesetz
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Umweltstraftaten
  • Verstöße gegen das Bundesjagdgesetz, Bundesnaturschutzgesetz und Tierschutzgesetz


Kommissariat 5 - Eigentumsdelikte

  • besonders schwere Fälle des Diebstahls
  • Diebstahl mit Waffen
  • Bandendiebstahl
  • Diebstahl von/aus Kfz
  • Raub
  • räuberischer Diebstahl
  • räuberische Erpressung

Kommissariat 6 - Gemeinsame operative Täterorientierung

  • Fahndungsmaßnahmen
  • Täterorientierte und deliktsübergreifende Bekämpfung von Straftaten
  • polizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Rückfalltätern

Kommissariat 7 - Kriminaltechnik

  • Kriminaltechnik / Tatortarbeit
  • Polizeiliche Datenverarbeitung
Aufgabenbereich:

Die Kriminalinspektion Worms ist zuständig für die Stadt Worms, Gimbsheim, Alsheim, Eich, Hamm, Mettenheim, Bechtheim, Osthofen, Mörstadt, Flörsheim-Dahlsheim, Mölsheim, Wachenheim, Monsheim, Hohen-Sülzen und Offstein.

Der Aufgabenbereich der Kriminalinspektion Worms umfasst die Bearbeitung von Straftaten der mittleren bis schweren Kriminalität in enger Zusammenarbeit mit der Schutzpolizei und der Justiz. Zum Aufgabenspektrum der Kommissariate gehören neben Todes- und Brandermittlungen, Vermisstensachen, der (sexualisierten) Gewalt gegen Frauen und Kinder und der Rauschgiftkriminalität, auch die Bearbeitung von Eigentumsdelikten, Vermögens- und Umweltstraftaten. Das Aufgabenspektrum umfasst zudem als operative Komponente eine Fahndungseinheit, die insbesondere täterorientiert eingesetzt werden kann.

Verhaltenshinweise:

Denken Sie daran, an einem Tatort (zum Beispiel Einbruch) nichts anzufassen oder aufzuräumen, bevor unserer Spurensicherung da war. Hatten Sie Kontakt mit Tätern, merken Sie sich deren Aussehen, möglichst besondere Details. Rufen Sie sofort die 110, damit wir gleich eine Fahndung einleiten können.