Jacke mit der Aufschrift Polizei

Onlinewache – Was ist das?

Über die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz – auch Internetwache genannt – können Sie online Strafanzeige erstatten, der Polizei Hinweise geben und Lob/Beschwerde einreichen. Rund um die Uhr – sieben Tage die Woche – einfach von zuhause oder unterwegs.

Erklärvideo

Erfahren Sie in diesem kurzen Erklärfilm, was sich hinter der Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz verbirgt:

FAQ zur Onlinewache

Nein. Die Onlinewache ist keine Notrufannahme. In Notfällen wählen Sie bitte immer die Notrufnummer 110!

Neben Strafanzeigen aus verschiedenen Kategorien können Hinweise oder Lob/Beschwerde über die Onlinewache mitgeteilt werden. Hierfür steht Ihnen ein anwenderfreundliches Portal zur Verfügung, dass Sie beim Ausfüllen über bestimmte Pflichtfelder und Dropdown-Menüs unterstützt. Neben persönlichen Daten werden Angaben zur Tat, wie Ort, Zeit, weitere Zeugen sowie Schadenshöhe und mögliche Tatverdächtige abgefragt.

So erhält die Polizei von Ihnen alle Informationen, die sie für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anzeige oder Ihres Hinweises benötigt.

Nach dem Absenden Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Bearbeitungsnummer sowie eine automatisierte Bestätigung, dass Ihre Nachricht bei der Polizei Rheinland-Pfalz eingegangen ist.

Diese wird nun von der Onlinewache – angesiedelt im Landeskriminalamt (LKA) – gesichtet und an Ihre zuständige Dienstelle weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen ganz normal bearbeitet. Gegebenenfalls setzt sich der zuständige Sachbearbeiter/-in nochmals mit Ihnen in Verbindung. Ein direkter Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Onlinewache im LKA ist nicht vorgesehen.

Momentan können über die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz folgende Delikte angezeigt werden:

  • Betrug
  • Diebstahl
  • Sachbeschädigung

Außerdem besteht die Möglichkeit, eine "sonstige Strafanzeige" zu erfassen.
Natürlich können Sie sich auch weiterhin an ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden. Nutzen Sie hierfür unsere Dienststellensuche.

Sachverhalte, die ein sofortiges polizeiliches Handeln erfordern, sollten nicht über die Onlinewache angezeigt werden! In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an eine Polizeidienststelle.

Nein. Nutzen Sie bitte die Angebote der anderen Bundesländer. Eine Übersicht finden Sie auf der Webseite des BKA.

Die Polizei Brandenburg ist Vorreiter auf dem Gebiet und nimmt schon seit 2003 Strafanzeigen über ihre Onlinewache entgegen. In insgesamt 15 Bundesländern haben Sie mittlerweile die Möglichkeit, strukturiert in einem Online-Portal Anzeigen aufzugeben.

Mehr erfahren Sie über die Internetauftritte der jeweiligen Landespolizeien. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Webseite des BKA.

Die Onlinewache stellt ein zusätzliches Serviceangebot Ihrer Polizei Rheinland-Pfalz dar. Denn auch wenn die Polizeidienststellen Ihre Ansprechpartner vor Ort bleiben, haben Sie nun zusätzlich die Möglichkeit, in geeigneten Fällen auch online Strafanzeigen zu erstatten oder schnell und unkompliziert Hinweise bzw. Lob und Beschwerde mitzuteilen.

Erfahrungen aus anderen Bundesländern lassen zahlreiche Vorteile durch das Einrichten einer Onlinewache erwarten:

 

  • Mitteilungen, die die Polizei Rheinland-Pfalz über das Internet erreichen, werden nun zentral an einem Ort gebündelt.
  • Die eingehenden Informationen werden in der Onlinewache zeitnah anhand gleicher Standards bewertet.
  • Die Datenqualität verbessert sich, da die Mitteilungen in strukturierter Form aufgenommen werden. Unstrukturierte und unvollständige Nachrichten per E-Mail, über die sozialen Netzwerke oder per Post können so vermieden werden.
  • Die zuständigen Dienststellen erhalten die aufbereiteten Mitteilungen durch die Onlinewache für die abschließende Bearbeitung.

Weitere Funktionen und eine Erweiterung des Anzeigenkataloges sind bereits in Planung. So ist es beabsichtigt, schnellstmöglich eine Funktion anzubieten, die es erlaubt, Anlagen, die als Beweismittel dienen können, direkt mit der Anzeige/ dem Hinweis zu übersenden.

Die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz arbeitet mit einem "Responsive Design", das sich an die Art des jeweiligen Endgerätes anpasst. Die Nutzung ist dementsprechend sowohl mit PC als auch mit Smartphone oder Tablet möglich.

Nein, derzeit noch nicht.  Aus rechtlichen Gründen bedarf es eines eigenhändig unterschriebenen Strafantrages, der vom jeweiligen Endsachbearbeiter/ der jeweiligen Endsachbearbeiterin im Rahmen der weiteren Sachbearbeitung bei dem/ der Strafantragsberechtigten eingeholt werden muss.