Bei Fragen rund um das Thema Datenschutz, die unsere Behörde betreffen, wenden Sie sich gerne an unsere Datenschutzbeauftragte.
Videoüberwachungen bei aktuellen Veranstaltungen
"Kreuznacher Narrenkäfig" und "Kreuznacher Narrenfahrt" 16. und 18.02.2023
Straßenfastnacht Mainz 2023
Allgemeine Informationen zu Videoüberwachungen durch die Polizeidirektionen des Polizeipräsidiums Mainz
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung gem. §§ 43 ff. Landesdatenschutz-gesetz (LDSG) bei öffentlichen Veranstaltungen, Volksfesten
Aufgrund polizeilicher Lagebeurteilungen ist es im Einzelfall erforderlich, den offenen Einsatz von Videotechnik zur Bildübertragung und zur Anfertigung von Bildaufzeichnungen anzuordnen. Neben den Anforderungen der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der dabei erhobenen Daten, haben die verantwortlichen Stellen auch unter Beachtung bestehender Tranzparenz- und Informationspflichten dafür Sorge zu tragen, dass die betroffene Person in nachvollziehbarer Weise erfährt, ob und zu welchem Zweck die betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet werden. In diesem Sinne erteilt das Polizeipräsidium Mainz folgende Informationen:
Das Polizeipräsidium Mainz weist durch folgende Muster-Beschilderung auf den Einsatz von Videotechnik und Videomaßnahmen hin:
Der offene Einsatz von Videotechnik durch das Polizeipräsidium Mainz wird zudem vor Beginn der jeweiligen polizeilichen Maßnahme bzw. öffentlichen Veranstaltung oder dem Volksfest der Öffentlichkeit im Internet und durch Aushang bei der jeweils verantwortlichen Polizeidirektion bekanntgegeben.
Die angefertigten Bildaufzeichnungen werden entsprechend § 27 Abs. 5 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz nach 30 Tagen gelöscht, soweit diese nicht benötigt werden
1. zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung,
2. im Einzelfall zur Gefahrenabwehr oder
3. im Einzelfall, insbesondere auf Verlangen des Betroffenen, für die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit von aufgezeichneten polizeilichen Maßnahmen.
Es finden keine Bildaufzeichnungen von durchgehend länger als 48 Stunden statt.
Bezüglich der Datenverarbeitung stehen der betroffenen Person folgende Rechte zu: Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft hinsichtlich der über sie verarbeiteten personenbezogenen Daten (§ 45 LDSG). Die betroffene Person hat das Recht auf Berichtigung sie betreffender unrichtiger Daten (§ 46 Abs. 1 Satz 1 LDSG) bzw. auch deren Vervollständigung zu verlangen (§ 46 Abs. 1 Satz 5 LDSG). Die betroffene Person hat das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn deren Verarbeitung unzulässig ist, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder diese zu Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen § 46 Abs. 2 LDSG. Anstelle der Löschung kann die verantwortliche Stelle die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten vorsehen, wenn eine in § 46 Abs. 3 LDSG vorliegende Voraussetzung vorliegt, wie z.B. Daten zu Beweiszwecken aufbewahrt werden müssen oder die Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Polizeipräsidium Mainz
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Valenciaplatz 2
55116 Mainz
Telefon: 06131 65-3522
E-Mail: ppmainz.bdsb(at)polizei.rlp.de
Jede betroffene Person hat gemäß §§ 43 Ziff. 4, 48 LDSG unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe das Recht auf Anrufung der/des
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Tel.: 06131 208-2449
poststelle(at)datenschutz.rlp.de
wenn sie der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.