Schwerlasttransport mit Begleitfahrzeug und Streifenwagen

Koordinierungsstellen Großraum- und Schwertransport

Die Koordinierungsstellen für Großraum- und Schwertransporte (KOST GST) der Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz koordinieren den Einsatz von Polizeikräften für die Begleitung und Absicherung von Großraum- und Schwertransporten. Außerdem wird durch diese die Durchführung von Transporten harmonisiert, welche polizeiersetzend durch private Begleitfahrzeuge abgesichert werden.

Eine polizeiliche Begleitung oder polizeiliche Maßnahmen sind nur erforderlich, wenn der Einsatz von privaten Begleitfahrzeugen nicht ausreicht (VwV zu §29 III StVO RN 134).

Kontaktdaten der KOST GST in den Polizeipräsidien

Genehmigungsverfahren

Im Genehmigungsverfahren für eine Ausnahmegenehmigung nach §29 III StVO werden die Koordinierungsstellen für Großraum- und Schwertransporte gem. der zugehörigen Verwaltungsvorschrift durch die Genehmigungsbehörden um Stellungnahme ersucht. (VwV zu §29 III StVO RN 105)

Anmeldung (Achtung abweichende Anmeldefrist des PP Koblenz)

Anforderungen polizeilicher Begleitung oder Maßnahmen sowie auferlegte Anmeldungen von privat abgesicherten Transporten erfolgen bei der Polizei Rheinland-Pfalz ausschließlich über die jeweiligen Koordinierungsstellen GST. Die für Sie zuständige Koordinierungsstelle entnehmen Sie bitte Ihrer Ausnahmegenehmigung (VEMAGS-Bescheid). Es ist jede dort genannte Koordinierungsstelle zu kontaktieren. Eine interne Weitergabe erfolgt nicht.

Zur Anforderung / Anmeldung, Änderung UND Stornierung muss das landeseinheitliche Anmeldeformular verwendet und per E-Mail an die jeweiligen Koordinierungsstellen übersendet werden!

Dieses Formular wird bei allen Koordinierungsstellen in Rheinland-Pfalz verwendet. Bitte füllen Sie das Formular vollständig und richtig aus, um die Bearbeitung Ihrer Anträge zu erleichtern.

Zuständigkeitsgrenzen der Koordinierungsstellen