Polizist bei Veranstaltung

Wichtige Tipps & Regeln

Von A wie Alkohol bis Z wie Zivilcourage

Wer nach ausgelassenen Stunden Autofahren muss, sollte am besten ganz auf Alkohol verzichten. Denn die Folgen bei Fahrten und besonders bei Unfällen unter Alkoholeinfluss sind regelmäßig schwerwiegend. Schon der Genuss geringer Mengen Alkohol kann zur Fahruntüchtigkeit führen. Dies kann bereits mit 0,3 Promille gegeben sein. Kommen noch Ausfallerscheinungen hinzu, macht sich der Autofahrer strafbar, was ihn neben empfindlichen Geldstrafen auch den Führerschein kosten kann. Bedenkt am nächsten Tag auch das Risiko von Restalkohol - der Körper baut durchschnittlich nur etwa 0,1 Promille pro Stunde ab.

Ausgefallene Kostüme gehören häufig zum Feiern dazu - Doch der Gruselfaktor der Verkleidung muss im Rahmen bleiben: Bei "Horror"-Clowns, Vampiren, Henkern, die anderen Menschen Angst einjagen, sie bedrohen oder gar angreifen, versteht die Polizei keinen Spaß. Sucht Euch daher lieber ein buntes, lustiges Kostüm aus als ein Angsteinflößendes!

Einbrecher nutzen nicht nur die Dunkelheit aus, um in verlassene Wohnungen und Häuser einzubrechen. Auch tagsüber erkennen die Täter eine verlassene Wohnung. Achtet deshalb gerade an besonderen Tagen darauf, dass während Eures Besuchs einer Veranstaltung, alle Türen und Fenster vollständig verschlossen und keine Hinweise auf Eure Abwesenheit erkennbar sind.

Respektiert die Grenzen anderer Menschen und beachtet eure eigenen in jeder Hinsicht! So behaltet ihr die Kontrolle und ein friedliches Miteinander trägt dazu bei, eskalierende Situationen zu verhindern. So können alle friedlich und ausgelassen feiern.

Wo hört ein Flirt auf und wo fängt eine Belästigung an. Diese Grenze ist sehr individuell. Ob diese Grenze mit einem "Nein" deutlich ausgesprochen oder anders signalisiert worden ist, ist dabei nicht bedeutend. Wer Opfer von Belästigungen oder sonstigen Straftaten wird, sollte dies immer der Polizei mitteilen. Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte, alle Polizeidienststellen oder der Polizeinotruf sind dafür immer erreichbar und ansprechbar.

Wer ausgelassen feiert, trinkt auch gerne das ein oder andere Getränk. Damit es dabei kein böses Erwachen gibt, plötzlich das Portmonee weg ist oder man sich in einer hilflosen Lage befindet, sollten folgende Regeln beachtet werden. 

Lasst Eure Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmt keine Getränke von unbekannten Personen an. Solltet Ihr plötzlich Übelkeit oder Schwindel empfinden, macht Freunde, Vertraute oder Servicepersonal darauf aufmerksam. Im Zweifel verständigt bitte die Polizei und den Rettungsdienst. Seid aufmerksam und übernehmt auch Verantwortung für andere Personen in hilfloser Situation. 

Seit dem 19. Oktober 2017 gilt eine Gesetzesänderung. Diese regelt: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Das heißt im Klartext, dass Ihr Euch beispielsweise nicht mit einer Maske vor eurem Gesicht hinters Steuer setzen dürft. Euer Gesicht muss beim Autofahren erkennbar sein, ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer vorsätzlich handelt, zahlt sogar das Doppelte - 120 Euro sind dann für die Maskerade fällig.

Um Ärger und Kosten zu vermeiden, beachtet unbedingt die Halteverbote anlässlich großer Veranstaltungen. Darüber hinaus kann es teuer werden "wild" zu urinieren - es drohen Bußgelder von 50 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren. Daher nutzt öffentliche Toiletten. Detaillierte Informationen zu Anordnungen und Allgemeinverfügungen findet man regelmäßig auf der Webseite der Stadt Mainz.
 

Bedenkt immer auch das Risiko von Restalkohol - der Körper baut durchschnittlich nur etwa 0,1 Promille pro Stunde ab. Zu viel Alkohol am Vorabend kann zur Folge haben, dass Ihr auch nach ein paar Stunden Schlaf noch nicht wieder fahrtüchtig seid! Daher lasst in diesen Fällen das Auto stehen!

Wer nach ausgelassenen Stunden Autofahren muss, sollte am besten ganz auf Alkohol verzichten. Denn die Folgen bei Fahrten und besonders bei Unfällen unter Alkoholeinfluss sind regelmäßig schwerwiegend. Schon der Genuss geringer Mengen Alkohol kann zur Fahruntüchtigkeit führen. Dies kann bereits mit 0,3 Promille gegeben sein. Kommen noch Ausfallerscheinungen hinzu, macht sich der Autofahrer strafbar, was ihn neben empfindlichen Geldstrafen auch den Führerschein kosten kann. Bedenkt am nächsten Tag auch das Risiko von Restalkohol - der Körper baut durchschnittlich nur etwa 0,1 Promille pro Stunde ab.

Wenn Ihr schon so vernünftig seid und das Auto stehen lasst, dann denkt auch als Fußgänger oder Radfahrer an die Gefahren des Straßenverkehrs! Lauft nicht auf der Fahrbahn und achtet darauf, dass ihr gut erkennbar seid! So können Autofahrer Euch frühzeitig erkennen und ihre Geschwindigkeit reduzieren.

Achtet auf andere! Wenn Ihr Zeuge von Straftaten werdet oder etwas Verdächtiges beobachtet, beachtet diese einfachen Regeln und schaut nicht weg!

  • Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr
  • Ruf die Polizei unter 110
  • Bitte andere um Mithilfe
  • Präg Dir Tätermerkmale ein 
  • Kümmere Dich um das Opfer
  • Sag als Zeuge aus 

Wo hört ein Flirt auf und wo fängt eine Belästigung an. Diese Grenze ist sehr individuell. Ob diese Grenze mit einem "Nein" deutlich ausgesprochen oder anders signalisiert worden ist, ist dabei nicht bedeutend. Wer Opfer von Belästigungen oder sonstigen Straftaten wird, sollte dies immer der Polizei mitteilen. Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte, alle Polizeidienststellen oder der Polizeinotruf sind dafür immer erreichbar und ansprechbar.

Leider nutzen viele Diebe die ausgelassene Stimmung auf Veranstaltungen aus, um z.B. Handys und Portmonees zu entwenden. Deswegen raten wir: Nehmt nur das Nötigste mit, wenn Ihr losgeht. Tragt Eure Wertgegenstände eng am Körper und lasst Euer Eigentum nicht unbeaufsichtigt. Diebe nutzen die Enge auf der Straße und bei Veranstaltungen, um z.B. durch Antanzen auch in die Kleidung hineinzugreifen.

Was für das Autofahren in Bezug auf Alkohol zählt, gilt grundsätzlich auch für das Fahrrad. Nach derzeitiger Rechtsprechung ist ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Auch bei einem festgestellten Alkoholwert zwischen 0,3 und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit möglich, wenn der Fahrzeugführer Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien, aufweist. Daher steigt lieber auf Bus und Bahn oder Taxi um, wenn Ihr zu tief ins Glas geschaut habt.

Wer seinen Nachhauseweg schon vor einer Veranstaltung plant, weiß genau, wann ein Bus oder eine Bahn fährt oder speichert die Telefon-Nummer für ein Taxi in seinem Telefon. Wer mit mehreren im PKW unterwegs ist, legt schon vorher fest, wer am Ende fährt. Damit entfällt später, in ausgelassener Stimmung, die aufwendige Organisation und jeder kann das "miteinander - füreinander" Feiern genießen.

Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, soll junge Menschen vor Gefahren für ihre Gesundheit und Entwicklung schützen. Aus diesen Gründen dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Begleitung Gaststätten o.ä. besuchen. Zwischen 16 und 18 Jahren ist der Aufenthalt bis 24:00 Uhr erlaubt. Es ist auch verboten, diesen Personen alkoholische Getränke in jeglicher Mischung abzugeben oder ihnen den Genuss zu ermöglichen. Die Polizei führt gemeinsam mit den Jugendämtern Kontrollen zur Einhaltung dieser Regelungen durch. Das vollständige Jugendschutzgesetz findet Ihr hier.
 

Nicht jeder kann an Festen und Veranstaltungen ausgelassen und bis in die frühen Morgenstunden feiern. Viele Personen müssen auch an diesen Tagen arbeiten - daher nehmt Rücksicht in den Abendstunden und Nachtstunden und übertreibt es nicht mit dem Geräuschpegel.

Bei der Veranstaltung solltet Ihr nicht nur nach der nächstgelegenen Toilette Ausschau halten, sondern auch den nächstgelegenen Ausgängen eine kurze Aufmerksamkeit schenken. Bei Veranstaltungen mit "vielen Menschen auf engen Raum" sollten besonders überlaufene Ecken und Örtlichkeiten, insbesondere im Bereich der Ein- und Ausgänge gemieden werden. Häufig gibt es auch noch andere offizielle Zugangswege, wo es nicht nur sicherer, sondern auch komfortabler und schneller geht. Bei großen Veranstaltungen findet ihr auch das grüne Notausgangssymbol als Banner.

Denkt daran: Für Führerscheinneulinge mit zweijähriger Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze! Lasst die Finger vom Alkohol, wenn Ihr noch fahren müsst oder steigt auf Bus, Bahn oder Taxi um!

Pyrotechnische Gegenstände haben auf Veranstaltungen nichts zu suchen. Diese Gegenstände können sowohl Gefahren für Euch als auch für andere mit sich bringen! Durch das Abbrennen von Pyrotechnik könnt Ihr im schlimmsten Falle auch die Kosten eines solchen Einsatzes tragen und strafrechtlich belangt werden.

Während Umzügen sind unbedingt die Anweisungen der Polizei sowie der Ordnungskräfte zu befolgen. Betretet Umzugsstrecken nur an den dafür vorgesehenen Querungsstellen - insbesondere nach dem Konsum von Alkohol kann es gefährlich werden den großen Motivwagen zu Nahe zu kommen und die Strecke zu betreten.

Wer zum Beispiel an Fastnacht oder Halloween als Pirat, Cowboy oder Indianer unterwegs sein will, sollte rechtzeitig darüber nachdenken, ob zu seinem Kostüm wirkliche eine Waffe gehört. Es ist noch völlig unverfänglich, wenn Kinder ein Plastikschwert oder Pfeil und Bogen mit sich herumtragen. Wer aber als Erwachsener täuschend echt aussehende Waffen mit sich herumträgt, muss mit einer polizeilichen Kontrolle rechnen. Wer absichtlich damit andere Feiernde erschrecken will, muss im schlimmsten Falle auch die Kosten eines solchen Einsatzes tragen und kann strafrechtlich belangt werden.