Studenten Hörsaal

Studieninhalte des Bachelorstudiengangs Polizeidienst

Die Aufgaben im Polizeidienst erfordern umfangreiche fachliche, methodische, persönliche und soziale Kompetenzen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, haben wir gemeinsam mit der polizeilichen Praxis ein konkretes Kompetenzprofil und ein schlüssiges Curriculum entwickelt. Im modularen Studium steht die Verzahnung von Theorie und Praxis zum Erwerb der polizeilichen Handlungskompetenz im Vordergrund. Die künftigen Polizeikommissare werden auf eine bürgernahe Polizeiarbeit vorbereitet, die aktuellen gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen entspricht.

Die Vielfalt des Berufs und die damit einhergehenden Anforderungen an den Studiengang werden interdisziplinär durch erfahrene Polizeibeamte, Juristen und Sozialwissenschaftler als Lehrende sichergestellt. Sie gewährleisten durch ihre vielfältigen Expertisen und anwendungsbezogene Forschung die Qualität des Studiums und den Transfer in die polizeiliche Praxis.

Hier findest du das aktuelle Modulhandbuch

ECTS und Workload

Unser Bachelorstudiengang Polizeidienst ist ein praxisorientierter Präsenzstudiengang. "Praxisorientiert" bedeutet, dass wir fachtheoretische und berufspraktische Inhalte entsprechend den Anforderungen des Polizeiberufs zusammengefasst haben.
Der Studiengang gliedert sich in 12 Module, die sich aus den Inhalten verschiedener Fachrichtungen zusammensetzen, also interdisziplinär ausgestaltet sind. Die Module 1 bis 11 bauen aufeinander auf und werden daher grundsätzlich nacheinander abgehandelt. Die im Grundlagentraining (insbesondere polizeiliches Einsatztraining, Schießausbildung und Sport) erworbenen Fähigkeiten werden während des gesamten Studiums im sogenannten integrativen Polizeitraining aufgefrischt und vertieft. Die Inhalte der Module können der folgenden Modulübersicht entnommen werden.

Die Studiendauer beträgt als Vollzeitstudium einschließlich der Thesis drei Jahre, was eine Arbeitsbelastung (Workload) von insgesamt 5400 Zeitstunden darstellt. Dies entspricht 180 Leistungspunkten (Credits) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).

Die Module

8 Wochen, davon 7 Tage Berufspraxis

Die Studierenden erlernen wesentliche Bestimmungen des Polizeiberufs und setzen sich mit ihrer neuen Rolle als Polizeibeamtin bzw. Polizeibeamter, mit Aufgaben und Arbeitsmethoden des Berufes auseinander
 


12 Wochen, davon 3 Tage Berufspraxis

Mit Abschluss des Moduls kennen die Studierenden die Werteordnung der Grundrechte der Artikel 1 bis 3 des Grundgesetzes und können diese auf alltägliche Sachverhalte anwenden. Darüber hinaus kennen sie insbesondere die Grundlagen des Verwaltungshandelns, die Generalklausel des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie die repressive und präventive Ermächtigungsgrundlage für Identitätsfeststellungen, sowie die Grundlagen des Verwaltungsrechts und die Anwendbarkeit der Generalklausel. Auch werden die Studierenden – orientiert an den Hauptunfallursachen – mit ausgewählten Normen der Straßenverkehrsordnung vertraut gemacht.
 

23 Wochen, davon 60 Tage Berufspraxis

Die Durchführung polizeilicher Maßnahmen, die Kenntnis und Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols prägen das Modul.
 Die Studierenden beherrschen die wesentlichen rechtlichen, taktischen und praktischen Grundlagen für präventives und repressives polizeiliches Handeln. Praktische Grundlagen wie Schieß-und Einsatztraining werden parallel zu den theoretischen Aspekten vermittelt.
 

18 Wochen, davon 39 Tage Berufspraxis

Studierende können polizeiliche Kontrollen eigenverantwortlich planen und durchführen und beherrschen die dafür notwendigen Eingriffsmaßnahmen. Unterstützend werden Grundlagen im Waffenrecht vermittelt.
 

17 Wochen, davon 43 Tage Berufspraxis

Die Studierenden beherrschen die erforderlichen Sofortmaßnahmen am Unfallort und die Durchführung der Tatortarbeit, sowie die erforderlichen präventiven und repressiven Ermittlungs- und Eingriffsmaßnahmen. Sie können Verkehrsunfälle selbstständig aufnehmen und abschließend bearbeiten.

12,5 Wochen, davon 7 Tage Berufspraxis

Die Studierenden sind in der Lage, die Bedeutung der Prävention für den polizeilichen Aufgabenbereich zu erfassen und folglich Präventions- und Opferschutzmaßnahmen eigenständig in polizeiliche
Maßnahmen einzubinden. Darüber hinaus beherrschen sie die Grundlagen zur rechtlichen, taktischen und technisch-organisatorischen Bewältigung ausgewählter Sonderlagen und kennen die grundlegende Bedeutung der neuen Medien für das polizeitaktische Vorgehen.

15 Wochen, davon 34 Tage Berufspraxis

Im Mittelpunkt steht die Ermittlungsführung im Strafverfahren. Die Studierenden können Lebenssachverhalte bei der Anzeigenaufnahme deliktisch bewerten und beherrschen die kriminaltechnischen Methoden der objektiven Beweisführung und die wesentlichen
 kriminaltaktischen und kriminaltechnischen Maßnahmen im Ersten Angriff.

12 Wochen, davon 30 Tage Berufspraxis

Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, leitthemenorientierte Sachverhalte rechtlich, taktisch und kriminalistisch in komplexen Kriminalitätslagen zu beurteilen. Die zur Aufgabenerfüllung
in besonderen Ermittlungslagen erforderlichen Themengebiete:
Vermisstensachbearbeitung, Todesermittlung, Bearbeitung von Jugendsachen und Cybercrime werden behandelt.

5 Wochen

Die Studierenden bearbeiten in der Bachelorarbeit praxisrelevante Fragestellungen mit wissenschaftlichen Methoden.

6 Wochen, davon 7 Tage Berufspraxis

Die Studierenden kennen Standort und Rolle der Polizei im europäischen Kontext, sind mit den Grundzügen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit und des Ausländerrechts vertraut und entwickeln ihre personale Kompetenz im Umgang mit kultureller Vielfalt.

15 Wochen, davon 30 Tage Berufspraxis

Die Studierenden vertiefen erworbene Kompetenzen in ausgewählten Lagen. Es werden rechtlich, taktisch und psychologisch anspruchsvolle polizeiliche Einsatzlagen zu Ansammlungen, Versammlungen und Veranstaltungen Szenario basiert vermittelt. Bei der Bereitschaftspolizei wird die Bewältigung größerer Einsatzlagen trainiert.

studienbegleitend über 3 Jahre

Ziel dieses studienbegleitenden Moduls ist die kontinuierliche Entwicklung und Förderung der für diesen Beruf notwendigen Fitness sowie die Festigung polizeispezifischer Methoden des Einschreitens.

Im Bachelorstudiengang Polizeidienst an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz sind bis Ende der Module 3 und 8 Leistungsnachweise im Sport zu erbringen.

Leistungsanforderungen
Leistungsanforderungen Sport
GeschlechtAlter100 Meter Sprint3000 Meter AusdauerlaufHindernisparcours
Frauen unter 30 Jahre16,0 s16:50 min5:15 min
über 30 Jahre17,0 s17:40 min
Männerunter 30 Jahre13,6 s

13:40 min

4:15 min
über 30 Jahre14,0 s14:30 min

*Es gilt das Lebensalter am Tag der Leistungsabnahme.

Weitere Informationen zum Sport im Bachelorstudium findest Du hier.

Fachgebiete

Die rund 20 verschiedenen Studienfächer sind in gliedern sich in neun Fachgebieten. Hier stellen wir die Fachgebiete mit den jeweiligen Fachgebeitsleitungen vor.

Das Fachgebiet I umfasst die Studienfächer Staats- und Verfassungsrecht, Politikwissenschaften sowie Recht des öffentlichen Dienstes und vertritt diese in Studium, Fortbildung und Forschung.

Die Studienfächer Staats- und Verfassungsrecht und Politikwissenschaften beschäftigen sich mit den Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie den für die polizeiliche Praxis relevanten Grundrechten unseres Grundgesetzes sowie der Landesverfassung für Rheinland-Pfalz.

Vor dem Hintergrund, dass die Studierenden mit Studienbeginn in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden, vermittelt das Recht des öffentlichen Dienstes einen Überblick über das Wesen des Beamtenverhältnisses sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten.

Ferner stehen wir der polizeilichen Praxis als Ansprechpartner z.B. in Fragen rund um den Dienstunfall zur Verfügung.

Telefon 06543 985-946 (direkt) oder -221 und -229 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Staatsrecht-Dienstrecht(at)polizei.rlp.de
 

Das Fachgebiet II umfasst in Studium, Fortbildung und Forschung thematisch alle Ermittlungsmaßnahmen, die mit den Zielen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr den Bürger in seinen Freiheitsrechten beinträchtigen.

Die Studierenden lernen im Fachgebiet Eingriffsrecht, nach taktischen Herausforderungen die jeweils richtigen und zulässigen Eingriffe auszuwählen und zu begründen. Zu Beginn des Studiums erlernen die Studierenden die Standardmaßnahmen der täglichen Polizeiarbeit (z.B. Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Sicherstellung), gelangen dann über intensivere Eingriffsmaßnahmen wie vorläufige Festnahme, Wohnungsverweis und körperliche Untersuchungen schließlich zu speziellen Eingriffsbefugnissen der kriminalpolizeilichen Arbeit (z.B. DNA-Analyse, Vermögensabschöpfung und Observation). 

Telefon 06543 985-202 (direkt) oder -221 und -229 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Eingriffsrecht(at)polizei.rlp.de
 

Das Fachgebiet III umfasst die Studienfächer Strafrecht (StR), allgemeines Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht (ZR) und vertritt sie in Studium, Fortbildung und Forschung.

Im Rahmen des Studiums lehren wir sowohl die Grundlagen der Strafbarkeit aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (StGB) als auch eine Vielzahl von besonders häufig vorkommenden Straftatbeständen. Im Studienfach Zivilrecht vermitteln wir die Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die als Unterbau für das Strafrecht und andere Studienfächer benötigt werden. Im Ordnungswidrigkeitenrecht können wir uns im Rahmen des Studiums auf einen Überblick beschränken, da die Verkehrsordnungswidrigkeiten durch das Fachgebiet V (Verkehrsrecht, Verkehrslehre) vermittelt werden.

Telefon 06543 985-246 (direkt) oder -221 und -229 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Strafrecht(at)polizei.rlp.de

Das Fachgebiet IV umfasst die Fächer Polizeirecht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Besonderes Ordnungsrecht und vertritt diese in Studium, Fortbildung und Forschung. 

Um den interdisziplinären Anforderungen gerecht zu werden, werden zunächst die Grundlagen rechtlichen Handelns und sodann die Anwendung der Generalklausel des POG erläutert. Danach erfolgt die Vermittlung der Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere des Behördenbegriffs, der Handlungsformen der Verwaltung, des Verwaltungsaktes (polizeiliche Verfügung), der polizeilichen Realakte und der Rechtsbehelfe gegen polizeiliche Maßnahmen.

Darauf aufbauend wird ein tieferer Einblick in das Polizeirecht vermittelt (z.B. Welche Gefahrenstufen gibt es? Wer ist zur Gefahrenbeseitigung verpflichtet?) und ein Schwerpunkt auf die Voraussetzungen für die Anwendung von Zwang gelegt.

Im Besonderen Ordnungsrecht erhalten die Studentinnen und Studenten einen Überblick über eine Vielzahl polizeilich relevanter Rechtsgebiete, insbesondere im Bereich des Versammlungsrechts, des Presse- und Medienrechts, des Ausländer- und Asylrechts, des Waffenrechts, des Umweltschutzrechts, des Gewerbe- und Gaststättenrechts, des Jugendschutzrechts, des Pass-, Ausweis- und Meldewesens, des Unterbringungsrechts, des Staatshaftungsrechts u.a.

Telefon 06543 985-221 und -229 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Polizeirecht(at)polizei.rlp.de

Das Fachgebiet V beschäftigt sich mit dem Verkehrsrecht und der Verkehrslehre und vertritt diese Materie in Studium, Fortbildung und Forschung. Schwerpunkte sind dabei die Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sowie die Zulassung und Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen einschließlich der Kontrolle und Verfolgung von Verstößen. In der Verkehrslehre werden die Grundsätze der Verkehrssicherheitsarbeit vermittelt.

Im Studium lehren wir die Grundlagen der Verkehrssicherheitsarbeit im Rahmen einer Verbundstrategie (Engineering, Education, Enforcement, Öffentlichkeitsarbeit, kooperativer und integrativer Ansatz) und deren Umsetzungsmöglichkeiten im täglichen Dienst. Die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr, ausgewählte Verhaltensvorschriften des Strafrechtes, des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung sowie die fachlich richtige Verkehrsunfallaufnahme bilden einen Schwerunkt des Studiums.

Telefon 06543 985-239 (direkt) oder -221 und -229 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Verkehr(at)polizei.rlp.de

Das Fachgebiet VI umfasst die Studienfächer Einsatzlehre (EL) sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und vertritt sie in Studium, Fortbildung und Forschung.

Einsatzlehre beschäftigt sich mit dem zielgerichteten Einsatz von Kräften sowie Führungs- und Einsatzmitteln zur Bewältigung polizeilicher Sofort- und Zeitlagen, sowohl im täglichen Dienst als auch aus besonderen Anlässen. Kern des polizeilichen Einsatzmanagements ist der Planungs- und Entscheidungsprozess, bei dessen Behandlung in der Lehre vielfältige interdisziplinäre Sichtweisen einfließen und zudem technische, politische und ökonomische Aspekte Berücksichtigung finden.

Im Themenbereich IUK sollen die Studierenden die der Polizei Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden EDV-gestützten Informations-, Recherche-, Auswertungs- und Dokumentationssysteme beherrschen und grundlegende Ermittlungen in Datennetzwerken durchführen können. Dazu zählt u.a. auch die Fähigkeit, grundlegende Ermittlungen zur Aufklärung von Internetstraftaten durchführen zu können.

Themenschwerpunkte im Bereich der Fortbildung sind neben der Bewältigung neuer Herausforderungen  im Demonstrations- und Veranstaltungsgeschehen aktuell auch die sich aus der veränderten Sicherheitslage ergebenden Konsequenzen für das taktische Vorgehen der Polizei bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen.

Telefon 06543 985-954 (direkt) oder -221 und -229 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.EL-IuK(at)polizei.rlp.de

Das Fachgebiet VII umfasst die Studienfächer Kriminalistik (KR), Kriminaltechnik (KT) sowie Kriminologie (KL) und vertritt sie in Studium, Fortbildung und Forschung.

Die Kriminalistik beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Frage wie Kriminalität verhindert bzw. bekämpft werden kann. Dabei spielen insbesondere organisatorische, personelle, rechtliche, strategische und taktische Gesichtspunkte eine Rolle. Die Kriminaltechnik beschäftigt sich mit dem Auffinden und der Sicherung von materiellen Spuren (zum Beispiel Fingerabdrücke und DNA-Spuren) und deren gerichtsfesten Auswertung. Da die Kriminaltechnik die wichtigste Teildisziplin der Kriminalistik darstellt, ist sie in einem eigenen Studienfach organisiert.

Die Kriminologie geht schwerpunktmäßig der Frage nach, warum eine bestimmte Straftat begangen und weshalb jemand zum Täter wurde. Auch Themen der Prävention spielen in der Kriminologie eine wichtige Rolle.

Telefon 06543 985-249 (direkt) oder -221 und -229 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Kriminalwissenschaften(at)polizei.rlp.de

Das Fachgebiet VIII umfasst die Studienfächer Psychologie, Soziologie, Berufsethik, sowie die Fremdsprache Englisch. Weitere wichtige Themen, die vom Fachgebiet gelehrt werden, sind Recherchieren und Dokumentieren sowie die Interkulturelle Kompetenz.

In der Psychologie steht schwerpunktmäßig der richtige Umgang mit Menschen im Vordergrund: Zeugen, Opfer, Täter, Menschen unter Stress, Betrunkene und psychisch Kranke. Deshalb werden sowohl psychologische Grundlagen zu Wahrnehmung, Motivation, Stress und Kommunikation vermittelt, als auch der Umgang mit belastenden Situationen, Prozesse der Gewaltentwicklung, Krisenkommunikation und Kommunikation in besonderen Einsatzlagen. Im Rahmen der Psychologie finden auch Kommunikationstrainings und ein Training zum Teamverhalten statt. 

Die Soziologie liefert das nötige Hintergrundwissen für effizientes und effektives polizeiliches Handeln einer bürgernahen Polizei, indem sie Grundlagen vermittelt, wie gesellschaftliche Rahmenbedingungen, zum Beispiel Normen, Rollen und Sozialstrukturen, menschliches Verhalten beeinflussen, wobei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für unterschiedliche Kulturen, Milieus, benachteiligte Personen und Ausgrenzungen sensibilisiert werden.

In der Berufsethik setzen sich die Studierenden mit ihren eigenen und die in der Gesellschaft gelebten Wertvorstellungen unter Berücksichtigung unserer Verfassung auseinander und prüfen die Kompatibilität mit den Anforderungen des Berufes und dem Berufseid.

Ziel des Englischunterrichtes ist es, dass die Studierenden ihre vorhandenen Englischkenntnisse erhalten und um polizeispezifische Ausdrücke und Redewendungen erweitern. Situationen des täglichen Polizeidienstes sollen auch in englischer Sprache bewältigt werden können.

Informationen zu finden, zu bewerten und zu dokumentieren ist das Thema von Recherchieren und Dokumentieren. Hier werden nicht nur Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt, sondern auch die Bedeutung präzisen Arbeitens für den Polizeidienst verdeutlicht. 

Der freie Verkehr von Personen, Waren und Dienstleistungen in der EU, Zuwanderung und Tourismus erfordern, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur angemessen umgehen und das polizeiliche Ziel erreichen können. Dazu muss man sich auch mit der eigenen Kultur auseinandersetzen. Dies wird in Lehrveranstaltungen zur Interkulturellen Kompetenz geleistet. 

Telefon 06543 985-233 (direkt) oder -221 und -229 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Sozialwissenschaften(at)polizei.rlp.de

Die Nutzung moderner Kommunikationsmittel im Zuge der omnipräsenten und permanenten Vernetzung mit dem Internet und der damit einhergehende ständige Zugang zu digitalen Informationen gehören inzwischen ganz selbstverständlich zum Alltag.

Auch aus polizeilicher Sicht hat die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche unserer Gesellschaft bedeutende Veränderungen mit sich gebracht:

Die Entstehung neuer Kriminalitätsphänomene mit der Transformation klassischer Kriminalitätsfelder in den Cyberraum stellen neue Risiken dar, begründen aber zugleich auch neue Ermittlungsansätze: In der virtuellen Welt sind digitale Spuren kaum vermeidbar.

Das Fachgebiet IX – Cybercrime und digitale Ermittlungen ist in diesem Kontext für die Entwicklung und Vermittlung technischer und taktischer Inhalte in Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen, strafrechtlichen, eingriffsrechtlichen und polizeirechtlichen Themenfeldern zuständig. Wir stehen für eine moderne Polizei, die digitale Ermittlungsführung kennt und professionell anwendet.

Unser Team ist heterogen zusammengesetzt. Wir verfügen über Expertise aus den Bereichen Schutz- und Kriminalpolizei, Informatik, Technik, Verwaltung und Recht. Dieses breite inhaltliche Spektrum soll dazu beitragen, den besonderen Herausforderungen einer modernen und digitalen Ermittlungsführung zu begegnen.

Im Rahmen des Ausbildungsauftrages vermitteln wir für die Studierenden des Bachelorstudienganges Polizeidienst in 11 Modulen technische Grundlagen zur Funktionsweise von Netzwerken/dem Internet, gehen auf die Bedeutung digitaler Eigensicherung ein, schulen den Umgang mit digitalen Spuren sowie Beweismitteln und lehren umfassend Maßnahmen in Zusammenhang mit Telemedien-/Telekommunikationsdienstleistern. Neben theoretischen Inhalten sollen insbesondere praktische Übungen, praxisorientierte Wahlpflichtseminare, regelmäßige Hochschulgesprächstage und die Teilnahme an praktischen Prüfung dazu beitragen, den Studierenden die Bedeutung und die Relevanz digitaler Ermittlungen im alltäglichen Polizeidienst verdeutlichen.

Weiterhin ist das Fachgebiet IX u.a. eingebunden in die Ausbildung der IT-Kriminalisten, der IT-Analysen, der IT-Spezialisten (IT-Forensik), den Lehrgang Angewandte Informatik und den Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“.

Unser Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert und an die praktischen Bedarfe des Einzeldienstes angepasst, so dass aktuelle rechtliche Entwicklungen, technische Neuerungen und taktische Möglichkeiten stets dem Puls der Zeit folgen. Die Seminare richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, vom Ersten Angriff im Wechselschichtdienst über die Sachbearbeitung in den Fachkommissariaten bis hin zu Experten und Spezialisten.


Telefon 06543 985-470 (direkt) oder -221 und -229 (Studienbüro)
E-Mail: HdP.Cybercrime(at)polizei.rlp.de

Internationaler Austausch

Gruppenbild Internationaler Austausch bei der Polizei Rheinland-Pfalz

Außerdem besteht innerhalb des Studiums die Möglichkeit des internationalen Austausches. Dieser erfolgt im Rahmen eines Auslandspraktikums sowie einer Internationalen Projektwoche am Campus Hahn. Dadurch können grenzüberschreitende Netzwerke entstehen und Sprachkompetenzen vertieft werden. 

PERSONALAUSWAHLDIENST

Für Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren

Mo.-Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06543 985-116
oder 06543 985-118
E-Mail: PAD(at)polizei.rlp.de

Bei Fragen zum Praktikum bitte die Ansprechpartner kontaktieren

POLIZEIÄRZTLICHER DIENST

Für medizinische Anfragen:

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr 
13:00-15:30 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06131-655961
E-Mail: PPELT.MD1(at)polizei.rlp.de

 

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