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Opferschutz
Jeder Mensch kann von einer Straftat oder einem belastenden Ereignis betroffen sein. Im polizeilichen Opferschutz gilt als Opfer, wer durch eine Tat oder ein Ereignis seelisch, körperlich, materiell oder sozial beeinträchtigt wurde – etwa durch Gewalt, einen Einbruch, Stalking, einen Verkehrsunfall oder einen Brand.
Die Polizei trägt eine besondere Verantwortung im Umgang mit Betroffenen. Ein respektvoller und sensibler Umgang ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit in Rheinland‑Pfalz. Oft sind wir die erste Anlaufstelle nach einem Vorfall. Opfer, Zeugen und Angehörige benötigen neben der Aufklärung des Geschehens auch Unterstützung und verlässliche Informationen – zu ihren Rechten, zum Ablauf des Verfahrens, zu Entschädigungsmöglichkeiten und zu Angeboten der Opferhilfe.
Unabhängig von der Schwere des Ereignisses stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen, soweit es uns möglich ist.







