Kinder im Straßenverkehr

Kinder müssen erst eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Fähigkeiten entwickeln, die ihnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht. Aufgrund ihrer Körpergröße haben sie generell einen schlechteren Überblick über das Verkehrsgeschehen und ihr Blickfeld ist um rund 1/3 kleiner als das eines Erwachsenen. Entfernungen und Geschwindigkeiten können sie noch nicht  sicher einschätzen. Von einem Brems- oder Anhalteweg haben sie noch nichts gehört. Sie nehmen zwar Geräusche war, können aber die Richtung aus der Sie kommen nicht richtig zuordnen. Diese kindestypischen Verhaltensweisen sind jedoch Ursache für das hohe Unfallrisiko. Kinder reagieren impulsiv und spontan, toben herum und lassen sich leicht ablenken. Insbesondere begonnene Handlungen und Bewegungen können sie nur schlecht oder gar nicht mehr abbrechen. Seien Sie deshalb immer bremsbereit und verringern Sie ihre Geschwindigkeit deutlich, sobald sie Kinder am Straßenrand sehen. Denken Sie immer daran, dass die Erwachsenen eine Vorbildfunktion haben. Durch unser Verhalten erlernen die Kinder das richtige und sichere Verhalten im Straßenverkehr.

Kind mit Ranzen auf Rücken fährt mit dem Fahrrad

Mit Ende der Sommerferien beginnt stets für viele Kinder die Schule und damit ein neuer Lebensabschnitt, der sie vor ungekannte Herausforderungen stellt. Eine davon ist der tägliche Weg zur Schule oder zum Bus, der sie dorthin bringt. Während viele Schulanfänger bislang meist mit Mama oder Papa unterwegs waren, müssen sie nun alleine zu Fuß oder mit dem Fahrrad im Straßenverkehr zurechtkommen. Und das ist nicht immer ungefährlich.

Die Polizei Rheinland-Pfalz gibt folgende Tipps, worauf Eltern achten sollten, damit ihre Kinder sicher in der Schule ankommen:

  • Der kürzeste Schulweg ist nicht immer der Sicherste. Wählen Sie den Schulweg so, dass Ihr Kind möglichst selten die Straße überqueren muss; wenn dann vorzugsweise an Fußgängerampeln oder Zebrastreifen. Zeigen Sie Ihrem Kind Stellen, an der es die Straße sicher überqueren kann - auch wenn dies einen Umweg bedeutet.  
  • Üben Sie mit Ihrem Kind rechtzeitig den Schulweg ein und besprechen Sie dessen Gefahrenstellen. Gehen Sie dabei nach folgendem Prinzip vor: Vormachen, erklären - vormachen lassen, erklären lassen. Begleiten Sie in der Anfangszeit Ihr Kind noch auf dem täglichen Schulweg zu begleiten, um zu beobachten, ob es sich richtig verhält.
  • Bringen Sie Ihrem Kind bei, dass es vor dem Überqueren einer Straße immer erst am Bordstein stehen bleiben und mehrmals nach rechts und links schauen soll. Auch an grünen Fußgängerampeln oder Zebrastreifen sollte es nicht einfach losgehen, sondern erst, wenn alle Autos wirklich halten.
  • Wenn an einer Straße der Gehweg fehlt, müssen Kinder notgedrungen auf die Straße ausweichen. Machen Sie ihnen klar, dass sie dort ungeschützt sind und auf gar keinen Fall nebeneinander laufen dürfen.  
  • Zeigen Sie Ihrem Kind die Gefahren an Ein- und Ausfahrten (bspw. durch Mauern, Hauskannten oder Sträucher) und auch auf Parkplätzen auf.
  • Kinder sollten sich sichtbar machen, indem sie beispielsweise bei Dunkelheit nicht vollkommen schwarz gekleidet aus dem Haus gehen - besser helle Kleidung oder gar Reflektoren.
  • Bilden Sie „Gehgemeinschaften" mit anderen Kindern und Eltern.
  • Für Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren gilt: Nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad und mit Helm unterwegs sein!
  • Fahren Sie ihr Kind wenn möglich nicht mit dem Auto zur Schule. "Elterntaxis" schaffen vor Schulen unübersichtliche Verkehrssituationen und erhöhen damit für Kinder, die zu Fuß unterwegs sind, das Unfallrisiko erheblich. Wenn sich der Fahrdienst nicht vermeiden lässt, suchen Sie einen geeigneten Parkplatz oder eine Seitenstraße, wo sie anhalten können, ohne andere zu behindern oder sogar zu gefährden.
  • Seien Sie Vorbild!

Schulweg mit dem Fahrrad
Schulanfänger sollen nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren, da sie in diesem Alter noch nicht in der Lage sind, ein Fahrrad sicher zu beherrschen und sich gleichzeitig auf den Straßenverkehr zu konzentrieren. In fast allen Grundschulen in Rheinland-Pfalz werden von den Verkehrssicherheitsberatern der Polizei in den Jugendverkehrsschulen die Grundschüler im „Fahrradfahren“ ausgebildet. Der „Fahrradführerschein“ sorgt dafür, dass Kinder die wichtigsten Verkehrs- und Verhaltensregeln beim Fahrradfahren erlernen. Erst danach sollten Sie Ihr Kind darauf vorbereiten, selbst mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen. Fahren Sie am Anfang mit ihrem Kind mit und überzeugen Sie sich selbst, wie gut es mit der neuen Aufgabe/Situation zurecht kommt.

Schulweg mit dem Schulbus
Üben Sie auch das Busfahren mit Ihrem Kind. Zeigen Sie ihm den Weg von und zur Bushaltestelle. Erklären sie ihm, wie es sich bei der Busfahrt verhalten soll:
• An der Bushaltestelle mindestens 1 Meter von der Bordsteinkante entfernt stehen bleiben.
• Nicht drängeln, schubsen, raufen und stoßen.
• Im Bus ruhig sitzen, den Ranzen/Rucksack absetzen und zwischen die Beine auf den Boden stellen
• Nicht im Eingangsbereich stehen bleiben
• Beim Aussteigen nicht drücken und schieben
• Nicht vor oder hinter dem haltenden Bus die Straße überqueren, sondern warten, bis dieser die Bushaltestelle verlassen hat.

Für Autofahrer gilt:
Nähert sich ein Bus der Haltestelle mit eingeschalteter Warnblinkanlage, darf dieser nicht überholt werden. Hält ein Bus an der Haltestelle mit eingeschalteter Warnblinkanlage, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (3-7 km/h) an ihm vorbeigefahren werden. Somit soll jede Gefahr für die Fahrgäste ausgeschlossen werden. Diese Regelungen gelten auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten. Wenn der Busfahrer kein Warnblinklicht eingeschaltet hat, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

Schulweg mit dem Auto
Wenn Sie ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, sichern Sie es mit einem geeigneten Rückhaltesystem/Kindersitz. Niemals die Schultasche auf dem Rücken des Kindes lassen, wenn es sich anschnallt, oder angeschnallt wird. Bei Fahrgemeinschaften muss für alle Kinder der entsprechende Sitz vorhanden sein. Am Ziel halten Sie so, dass Kinder keine Fahrbahn überqueren müssen. Kinder sollen grundsätzlich auf der rechten Seite ein- bzw. aussteigen. Aktivieren Sie die „Kindersicherung“ der hinteren Türen, wenn die Kinder die Türen nicht selbstständig öffnen sollen. Zeigen Sie ihnen das richtige Ein- und Aussteigen.

Kind in Kindersitz

Rückhalteeinrichtungen für Kinder müssen der ECE-Regelung 44-04, ECE-Regelung 44-03 oder der UN/ECE-R 129 Norm entsprechen. Ältere Sitze z.B. ECE-R 44-01 oder 44-02 dürfen nicht mehr verwendet werden. Grundsätzlich dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind im Auto nur mit Rückhalteeinrichtungen, also Kindersitze oder Sitzerhöhungen, mitgenommen werden. Für Kinder unter 1,50 Meter Körpergröße besteht, bei einer zu frühen Verwendung des Dreipunktgurtes oder des Beckengurtes beim starken Abbremsen und erst Recht beim Unfall, die Gefahr schwerer Verletzungen. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für Kindersitze. Vor dem Kauf sollte man sich deshalb beispielsweise im Fachhandel oder im Internet, auf den Seiten von Automobilclubs o. ä., informieren.

Wichtige Tipps
• Bauen Sie den Sitz gemäß Bedienungsanleitung ein
• Bei rückwärtsgerichteten Sitzen auf der Beifahrerseite Airbag abschalten.
• Achten Sie darauf, dass der Sitz auch zu ihrem Kind passt (Größe, Gewicht).
• Beim Einbau des Sitzes Gurt so fest wie möglich anziehen.
• Ziehen Sie auch den Gurt am Kind fest (max. 2 Finger Luft zwischen Kind und Gurt).
• Achten Sie auf den richtigen Gurtverlauf (insbesondere im Halsbereich).
• Achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind nicht während der Fahrt losschnallt oder den Gurtverlauf ändert.
• Schnallen Sie ihr Kind immer an, egal wie kurz die Strecke ist.
• Kindersicherung an den hinteren Türen aktivieren.

Kind mit Schulranzen steht auf dem Bürgersteig an einer Straße

Kindergarten
Die Verkehrserziehung im Kindergarten soll durch Verkehrsbeobachtungen den Kindern die Angst vor dem Verkehr nehmen. Durch Seh-, Hör- und Bewegungsschulung sollen die Voraussetzungen der Kinder für die Verkehrsteilnahme verbessert werden.
In praktischen Übungen wird das Kind mit dem Fußgängerverkehr vertraut gemacht. Vor Ort ist das richtige Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn an ungesicherten Stellen und an Fußgängerüberwegen sowie der richtige Umgang mit Ampelanlagen zu üben.
Die Polizeipuppenbühne ermöglicht eine altersgerechte und auch spielerische Sensibilisierung der Kinder hinsichtlich der Gefahren im Straßenverkehr. Schwerpunkt der Elternarbeit ist die Information der Eltern über die altersspezifischen Möglichkeiten und Grenzen der Verkehrsteilnahme der Kinder dieser Altersstufe und über die daraus abzuleitenden Maßnahmen.


Grundschule
In der Grundschule sollen Schülerinnen und Schüler durch theoretische Unterweisungen, praktische Übungen und durch Projekte zu verkehrsgerechtem Verhalten als Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln und zu rücksichtsvollem Verhalten auf dem Schulweg und in Bussen angeleitet werden. Schwerpunkt in den ersten beiden Schuljahren ist die Fußgängerausbildung zu Beginn eines jeden Schuljahres, vor allem das richtige Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn an ungesicherten Stellen, an Fußgängerüberwegen und bei Ampelanlagen. Die Benutzung des Schulbusses, der öffentlichen Verkehrsmittel und das Mitfahren in Pkws muss im Unterricht behandelt und - wenn möglich - praktisch geübt werden. Dabei ist auf das geordnete Ein- und Ausstiegen und das Verhalten während der Fahrt zu achten.
Im dritten und vierten Schuljahr ist das Verhalten als Radfahrer von besonderer Bedeutung. Die Radfahrausbildung durch die Jugendverkehrsschulen der Polizei soll im 2. Halbjahr des dritten Schuljahres beginnen. Im 1. Halbjahr des vierten Schuljahres folgt  die theoretische und praktische Lernkontrolle. Bei der Radfahrausbildung, bei Verkehrserziehungsprojekten und bei der Schulwegsicherung sollen Eltern nach Möglichkeit mitwirken. In der Öffentlichkeit soll bei allen Verkehrsteilnehmern durch geeignete Aktionen Verständnis für die besonderen Bedingungen der Kinder im Verkehr geweckt werden.


Sekundarstufe 1
In der Sekundarstufe 1 soll die Verkehrserziehung Schülerinnen und Schüler befähigen, sich als Fußgänger, Inline-Skater, Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln und besonders als Radfahrer verkehrsgerecht und verantwortungsbewusst zu verhalten. Das Führen eines motorisierten Fahrzeuges kann vorbereitet werden. Dabei sollen die Erfahrungsbereiche "Umwelt und Verkehr" und "Gesundheit und Verkehr" verstärkt thematisiert werden. Die verkehrserzieherischen Ziele werden durch Integration in die einzelnen Fächer sowie durch besondere Unterrichtsprojekte verwirklicht.
In der Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit sollen die altersspezifischen Bedingungen für die Verkehrsteilnahme bewusst gemacht werden. Besondere Schwerpunkte sind in der Orientierungsstufe der öffentliche Nahverkehr, Sicherheitsvorschriften und Verkehrsregeln. In den Klassen 7 und 8 erhält eine erweiterte Radfahrausbildung, in den Klassen 9 und 10 die Problematik des motorisierten Verkehrs, ggf. Fragen des Einstiegs in die motorisierte Verkehrsteilnahme, ihre Bedeutung.


Sekundarstufe 2
In der Sekundarstufe 2 sollen die Schülerinnen und Schüler zur mitverantwortlichen Teilnahme am Straßenverkehr und zu dessen Mitgestaltung befähigt werden. Hierzu gehört auch der rücksichtsvolle Umgang mit jüngeren und schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Viele Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 benutzen bereits ein motorisiertes Fahrzeug, weshalb die verantwortungsvolle Verkehrsmittelwahl besonders thematisiert werden muss. Immer wieder sind es die gleichen Unfallursachen, die bei der Zielgruppe der „Jungen Fahrer“ festzustellen sind: zu schnell gefahren, Alkohol oder Drogen am Steuer, Imponiergehabe, erhöhte Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung. Gerade an Schulen mit überwiegend volljährigen oder annähernd volljährigen Schülern ist die Risikogruppe stark vertreten. Durch die Aktion „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ leistet die Polizei Aufklärungsarbeit an den Schulen. In der gymnasialen Oberstufe sind die verkehrserzieherischen Ziele in die Grund- und Leistungskurse zu integrieren. Daneben ist die Durchführung von Verkehrserziehungstagen oder -wochen mit Podiumsdiskussion und Vorträgen von Fachleuten sowie Schülerprojekten anzustreben. Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining für Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis kann vorbereitet und angeboten werden. In berufsbildenden Vollzeitschulen wird das Schwerpunktprogramm durch die Integration der verkehrserzieherischen Ziele in die relevanten Fächer ergänzt.


Förderschulen
In der Förderschule sollen Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Möglichkeiten befähigt werden, als Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Das Führen eines motorisierten Fahrzeugs kann vorbereitet werden. Besonderer Wert soll auf die praktische Ausbildung gelegt werden. Dazu ist eine schuleigene Übungsfläche besonders wertvoll. Die Radfahrausbildung in Schulen für Lernbehinderte beginnt in der Klasse vier und wird in der Klasse fünf mit einer theoretischen und praktischen Lernkontrolle abgeschlossen. Wo es die örtlichen Gegebenheiten, die Verkehrsdichte, der Leistungsstand und die Disziplin der Schülerinnen und Schüler zulassen, können gegen Ende der Ausbildung Teile des Übungsprogramms im Realverkehr durchgeführt werden. 

Obleute für Verkehrserziehung
An allen Schulen bestimmt die Schulleitung eine Lehrkraft als Obfrau oder Obmann für die Verkehrserziehung.