Komm zur Polizei Rheinland-Pfalz!
In unserem Bachelorstudiengang Polizeidienst wirst Du für Deine spätere, abwechslungsreiche Tätigkeit bei der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz "fit gemacht". Wir vermitteln die fachtheoretischen und berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die Du als junge Polizeikommissarin oder junger Polizeikommissar in Deinem Beruf benötigst.
Der Bachelorstudiengang ist ein Präsenzstudiengang, in dem wir fachtheoretische und berufspraktische Inhalte entsprechend den Anforderungen des Polizeiberufs zusammengefasst haben.
Sobald Du Dein dreijähriges Studium erfolgreich abgeschlossen hast, verleiht Dir die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz den international anerkannten Hochschulgrad "Bachelor of Arts" (B.A.). Da Du dann auch die Voraussetzungen erfüllst, um Polizeibeamtin bzw. Polizeibeamter im dritten Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) zu werden, wirst Du daher auch zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Jetzt hast Du Dir Deinen silbernen Stern auf den Schulterklappen verdient. Mehr Informationen zum Studium findest Du hier.
Bewerbung und Studienbeginn
Unsere Einstellungstermine sind der 02. Mai und der 01. Oktober eines jeden Jahres an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz (Campus Hahn).
Die Onlinebewerbung ist ganzjährig möglich. Für den Einstellungstermin im Mai 2023 und Oktober 2023 endet die Bewerbungsfrist am 28. Februar 2023.
Abitur oder Fachhochschulreife mit Studienberechtigung
Du kannst Dich für den gehobenen Polizeidienst bewerben, wenn Du Abitur oder die Fachhochschulreife mit Studienberechtigung hast bzw. unmittelbar vor dem Abschluss stehst. Bitte denke daran, dass Du neben dem schulischen Teil der Fachhochschulreife auch den praktischen Teil der Fachhochschulreife (je nach Schulart ein mindestens halbjährig bis einjährig gelenktes Praktikum) erwerben musst.
Deine Leistungen im Fach Deutsch sollten mindestens ausreichend sein.
Vergleichbare Bildungsabschlüsse sind
Meisterbrief
- Du kannst Dich für den gehobenen Polizeidienst bewerben, wenn Du über einen Meisterbrief oder einen vergleichbaren Abschluss verfügst bzw. unmittelbar vor dem Abschluss stehst. Zu den vergleichbaren Abschlüssen zählen z. B. Techniker, Fachwirt u. ä.
Berufsausbildung mit qualifiziertem Abschluss
Du kannst dich für den gehobenen Polizeidienst bewerben, wenn Du über eine Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis verfügst.
Der erforderliche Gesamt-Notendurchschnitt von 2,5 errechnet sich aus dem Mittelwert des Prüfungszeugnisses und des Zeugnisses der Berufsschule. Die einschlägige Berufserfahrung bzw. förderliche Berufserfahrung muss insgesamt mindestens 24 Monate umfassen und nachgewiesen werden.
Ausländische Abschlüsse
Wenn Du Deinen Abschluss im Ausland erworben hast, lass Dir diesen bitte anerkennen und lege die Anerkennung mit der Bewerbung vor. Einen entsprechenden Vordruck findest Du hier.
Sofern Du nicht einem Mitgliedstaat der EU angehörst, benötigst Du einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Grundvoraussetzung für ein Studium an unserer Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist, dass alle Bewerberinnen und Bewerber, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Interessierte mit Migrationshintergrund:
Migrantinnen und Migranten machen in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz einen hohen Bevölkerungsanteil aus. Fast jeder fünfte Einwohner und jedes dritte Kind unter sechs Jahren stammen aus einer Zuwandererfamilie. Die Polizei Rheinland-Pfalz möchte das Potenzial dieser Bürgerinnen und Bürger im Interesse der öffentlichen Sicherheit nutzen.
Sprachkenntnisse und insbesondere das interkulturelle Wissen der hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund sind für die Polizei von hohem Stellenwert. Um den Bedürfnissen unserer vielfältigen Gesellschaft besser gerecht werden zu können, sind wir sehr an der Gewinnung von Migranten für den Polizeiberuf interessiert.
Die Polizei Rheinland-Pfalz möchte daher mehr Menschen mit Migrationshintergrund einstellen. Eine Einstellung ist auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit möglich, zum Beispiel als Bürger eines EU-Landes oder eines "Nicht-EU-Landes" mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis.
Bewerbungen sind ausschließlich im Onlinebewerberportal auszufüllen. Du erleichterst Dir das Ausfüllen der Onlinebewerbung, indem Du Dir alle Hinweise sorgfältig durchliest. Schriftlich eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Folgende Unterlagen sind bereitzuhalten und in Schritt 6 der Onlinebewerbung hochzuladen:
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- bei Nicht- EU- Bürgerinnen/bürgern ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für die BRD beizufügen
- Schulentlassungszeugnis bzw. aktuelles Bewerbungszeugnis
- Wenn Du Deinen Bildungsabschluss im Ausland erworben hast, lass diesen bitte bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anerkennen und lege die Anerkennung mit der Bewerbung vor. Einen entsprechenden Vordruck findest hier
- ggf. Zeugnis des Ausbildungsbetriebes, sonstige Arbeitszeugnisse (gilt nicht für das derzeitige Arbeitsverhältnis), Gesellen-, Facharbeiter- oder Gehilfenbrief (alle mit Noten)
- Beschäftigungsnachweise
- Nachweise zu freiwilligen Dienste, Wehrdienst, Auslandsaufenthalt, erworbene Sprachzertifikate, ehrenamtliche Tätigkeiten sind zur Zulassung zum Auswahlvefahren förderlich.)
- Bundespersonalausweis/Ausweisdokument
Die elektronische Übermittlung Deiner Bewerberdaten ermöglicht uns eine einfache und außerdem schnellere Prüfung aller eingehenden Bewerbungen. Nach Absenden Deiner Bewerbung erhältst Du eine automatische Bestätigung des Dateneingangs in Form einer Mail, die spätestens einen Tag nach der Absendung Deiner Bewerbung auf Deine angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Den dortigen Link öffnest Du dann bitte, um den Inhalt der Mail im Bewerberportal lesen zu können. Hierzu erstellst Du am Ende der Bewerbung eine individuelle Nutzerkennung und ein nur Dir bekanntes Passwort, mit dem Du Dich jederzeit im Bewerberportal einloggen kannst. Dort werden auch zukünftig alle wichtigen Informationen während des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens für Dich bereitgehalten. Neue Informationen werden Dir immer per E-Mail-Benachrichtigung angekündigt.
Sobald Deine Bewerbung hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen zum Auswahlverfahren durch den Personalauswahldienst vorgeprüft ist, wird die Annahme Deiner Bewerbung bestätigt.
Ergänzend stehen Dir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personalauswahldienstes telefonisch unter folgenden Rufnummern und zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Tel-Nr.: 06543/9 85-1 16 oder -1 18
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Gerne kannst Du uns jederzeit per E-Mail unter pad(at)polizei.rlp.de kontaktieren.
Du bewirbst Dich unmittelbar an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Die Einstellung in den Polizeidienst in Rheinland-Pfalz erfolgt unter Beteiligung der Polizeibehörden ebenfalls durch die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz.
In Deiner Onlinebewerbung kannst Du wählen, in welchem Polizeipräsidium Du später verwendet werden möchtest. Hierzu kannst Du auch mehrere Polizeipräsidien nennen und Deine persönliche Priorisierung durch Sortieren der Vorschläge angeben.
Wenn für Dich nur ein Präsidium in Frage kommt, klickst Du die anderen weg.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Erstverwendung im Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz vorübergehend nicht bei dem Wunschpräsidium, sondern bei einer anderen Polizeibehörde des Landes erfolgen kann
In Rheinland-Pfalz gibt es sechs Polizeipräsidien. Du kannst Dich bei fünf von ihnen bewerben.
Bitte beachte, dass das Landeskriminalamt oder das sechste Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik mit seinen Abteilungen Wasserschutzpolizei und Bereitschaftspolizei, keine Ausbildung im Polizeidienst anbieten.
Du kannst Dich auch nicht zu bestimmten Organisationseinheiten (z. B. Diensthundestaffel, Verkehrsdirektion, SEK, Hubschrauberstaffel usw.) bewerben.
Am Tag Deiner Einstellung darfst Du grundsätzlich das 34. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Ausnahme: Bewerberinnen und Bewerber mit einer vierjährigen oder längeren Wehrdienstzeit als Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit dürfen am Einstellungstag das 37. Lebensjahr nicht vollendet haben. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das für die Polizei zuständige Ministerium weitere Ausnahmen zulassen.
Mindestgröße
Die Mindestgröße beträgt 1,62 m und gilt gleichermaßen für Frauen und Männer. (Ausnahmen können im Einzelfall unter Berücksichtigung der körperlichen Gesamtkonstitution der Bewerberin oder des Bewerbers zugelassen werden).
Gesundheitliche Anforderungen
Im Rahmen einer Untersuchung durch den ärztlichen Dienst der Polizei wird festgestellt, ob Du den gesundheitlichen Anforderungen des Polizeidienstes genügst. Hierfür bringe bitte den von Deinem Hausarzt ausgefüllten "hausärztlichen Befundbericht" und den von Dir auszufüllenden "Anamnesebogen Auswahluntersuchung" zum zweiten Tag (Tag B) des Auswahlverfahrens zum polizeiärztlichen Dienst mit. Vordrucke findest Du findest Du rechts im Downloadbereich.
Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren
Wenn Du vorbestraft bist, kannst Du nicht in den Polizeidienst eingestellt werden.
Eine Einstellung ist auch nicht möglich, solange ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen Dich anhängig ist oder die Bewertung früherer Ermittlungs- und Strafverfahren Deine charakterliche Eignung verneint. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn Du bei einer Gesamtwürdigung Deiner Persönlichkeit, sowie der Tat und ihrer Umstände, für den Polizeidienst als geeignet erscheinst.
Demokratische Werte
Wir erwarten von Dir die Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz einzutreten.
Wichtige Nachweise
Die Nachweise sind wesentliche Voraussetzungen für die Einstellung in den Polizeidienst und sind grundsätzlich am Tag der Einstellung vorzulegen.
- Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3 für Schaltgetriebe, grundsätzlich am Tag der Einstellung vorzulegen, spätestens jedoch sechs Wochen nach erfolgter Einstellung. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B auf Dauerschaltgetriebe (Automatik) ist nicht ausreichend.
- Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Vorlage grundsätzlich am Tag der Einstellung, spätestens jedoch sechs Wochen nach erfolgter Einstellung. Die Bescheinigung über die Erste-Hilfe-Ausbildung darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein. Alternativ genügt eine Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/-in, Rettungsassistent/-in oder Notfallsanitäter/-in.
- Der Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze muss spätestens mit dem Abschluss des ersten Studienjahres vorgelegt werden. Der Nachweis darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein.
- Schulabschluss / Studienvoraussetzung: Der Schulabschluss ist in beglaubigter Form bis zum Einstellungstermin vorzulegen.
Bezüglich Tätowierungen sind entsprechende Verfahrensregelungen zu beachten:
- Tätowierungen dürfen sich grundsätzlich nur im nicht-sichtbaren Bereich bzw. in einem Bereich befinden, in welchem sie von der Dienstkleidung und nicht zuletzt durch das Tragen eines Langarmhemdes (auch im Sommer) verdeckt werden können.
- Die Tätowierungen dürfen in keinem Gegensatz zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Zudem dürfen sie keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder gesetzlich verbotenen Inhalte aufweisen. Insgesamt dürfen keine Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen.
- Tätowierungen werden schließlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bezüglich der Lage, des Inhaltes und der Art der Darstellung einzelfallbewertet.
- Aufgrund der besonderen Anforderungen für den Polizeidienst musst Du jederzeit mit einem Drogenscreening rechnen. Dein Einverständnis zur Durchführung dieses Tests wirst Du zu gegebener Zeit erklären müssen.
- Falls Du bereits bei der Polizei Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Bundesland an einer polizeiärztlichen Gesundheitsprüfung teilgenommen hast, trage das bitte in Schritt 4 der Onlinebewerbung unter der Rubrik "Polizeiärztliche Untersuchungen" ein.
- Brustimplantate sind unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Sie müssen insbesondere der neuen Generation angehören und folglich verletzungsunanfällig (schnittfest usw.) sein. Nähere Informationen erhältst Du beim Polizeiärztlichen Dienst in Mainz. (dienstags und donnerstags Tel.: 06131 65-5961)