Mit Einsatz im Einsatz - Dein Start bei der Polizei Rheinland-Pfalz

Komm zur Polizei Rheinland-Pfalz!

In unserem Bachelorstudiengang Polizeidienst wirst Du für Deine spätere Tätigkeit bei der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz "fit gemacht". Wir vermitteln Dir die fachtheoretischen und berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die Du als Polizeibeamtin und Polizeibeamter in Deinem Beruf benötigst.

Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen praxisorientierten Präsenzstudiengangs "Bachelor of Arts" (B.A.) hast Du Dir Deinen silbernen Stern auf den Schulterklappen verdient und darfst Dich Polizeikommissarin bzw. Polizeikommissar nennen. Mehr Informationen zum Studium findest Du hier.

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Bewerbungsfristen und Einstellungstermine

Die Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin Mai 2024 endete am 29.02.2024.

Eine Bewerbung für den Einstellungstermin Oktober 2024 ist noch bis zum 31.05.2024 möglich. 

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Voraussetzungen

Die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz sind die Basis unserer Arbeit. Wenn auch Dir diese Grundpfeiler der Demokratie genauso wichtig sind wie uns, findest Du nachfolgend alle weiteren Voraussetzungen für Deine Einstellung in den Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz:

Du kannst zum Bildungsgang zugelassen werden, wenn Du einen der folgenden Abschlüsse hast bzw. unmittelbar vor dem Abschluss stehst:

  • Abitur
    • Die Leistungen im Fach Deutsch müssen mindestens ausreichend sein.
       
  • Fachhochschulreife mit Studienberechtigung in Rheinland-Pfalz
    • Inkl. schulischem und fachpraktischem Teil
    • Die Leistungen im Fach Deutsch müssen mindestens ausreichend sein.
       
  • Berufliche Qualifikation
    • Meister
    • Fachwirt
    • Techniker
    • Abgeschlossene Berufsausbildung
      • mit qualifiziertem Abschluss und einem Gesamt-Notendurchschnitt von mind. 2,5 oder besser (Mittelwert des Prüfungszeugnisses und des Zeugnisses der Berufsschule)
        und
      • anschließend mind. 2-jähriger beruflicher Tätigkeit

Solltest Du Deinen Abschluss im Ausland erworben haben, lass Dir diesen bitte bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anerkennen und lege den Nachweis mit der Bewerbung vor. Liegt ausschließlich ein ausländischer Bildungsabschlusses vor, wird zudem ein entsprechendes Deutsch-Zertifikat benötigt („C1-Hochschule“).
 

  • Am Tag der Einstellung darf das 37. Lebensjahr nicht vollendet sein.
     
  • Ausnahmen können im Einzelfall geprüft werden, z.B. bei Vorliegen von:
    • Wehrdienstzeit
    • Pflegezeit
    • Erziehungszeit

  • Mindestgröße: 1,62 m

Ausnahmenkönnen im Einzelfall unter Berücksichtigung der körperlichen Gesamtkonstitution zugelassen werden.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz
     
  • Einstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
    • Bürgerinnen und Bürger eines EU-Landes
      oder
    • eines "Nicht-EU-Landes" mit unbefristetem Aufenthaltstitel (=Niederlassungserlaubnis)

  • Ermittlungs- und Strafverfahren
    • Keine Vorstrafen
    • Kein laufendes Ermittlungs- und Strafverfahren
       
  • Tätowierungen
    • Im nicht-sichtbaren Bereich bzw. von der Dienstkleidung verdeckbar
    • Stehen in keinem Gegensatz zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung
    • Weisen keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder gesetzlich verbotenen Inhalte auf
    • Tätowierungen werden schließlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bezüglich der Lage, des Inhaltes und der Art der Darstellung einzelfallbewertet.

Die folgenden Nachweise sind wesentliche Voraussetzungen für die Einstellung in den Polizeidienst und sind grundsätzlich am Tag der Einstellung vorzulegen, spätestens jedoch sechs Wochen nach erfolgter Einstellung:

  • Schulabschluss / Studienberechtigung: 
    • Kopie des Abschlusszeugnisses ist in beglaubigter Form bis zum Einstellungstermin vorzulegen
       
  • Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3
    • Schaltgetriebe; ausschließlich Automatik ist nicht ausreichend
       
  • Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten
    • Bescheinigung am Tag der Einstellung nicht älter als ein Kalenderjahr,
      alternativ
    • Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter, 
      zur Rettungsassistentin / zum Rettungsassistenten oder 
      zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter
       
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze 
    • Spätestens bis zum Abschluss des ersten Studienjahres
    • Nachweis darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bewerbungen für den Bachelorstudiengang Polizeidienst sind ausschließlich über unser Onlinebewerberportal möglich.

Schriftlich eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Für die erste Bearbeitung Deiner Bewerbung benötigen wir zwingend folgende Unterlagen: 

Liegen Dir noch weitere Unterlagen vor, lade diese bitte ebenfalls hoch.
Dazu zählen etwa:

  • Beschäftigungsnachweise
  • Nachweise zu Freiwilligendiensten, Wehrdienst
  • Sprachzertifikate
  • Ausbildungszeugnisse, sonstige Zeugnisse, Zertifikate und Nachweise 

Alle für die Bewerbung erforderlichen Formulare stehen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Hochladen kannst Du die genannten Unterlagen in Schritt 6 der Onlinebewerbung.

Nach Eingang Deiner Bewerbungsunterlagen halten wir Dich regelmäßig per E-Mail auf dem Laufenden. Schau dazu bitte auch in Deinem Spam-Ordner nach.
 
Bitte beachte, dass voraussichtlich innerhalb von acht Wochen nach Eingang Deiner Bewerbung das Auswahlverfahren stattfindet.

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen die Mitarbeitenden des Personalauswahldienstes gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten findest Du im unteren Bereich der Seite.

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Testtagen, die direkt aufeinanderfolgend durchgeführt werden. Dabei versuchen wir, die von Dir ausgewählten Wunschtermine zu berücksichtigen.

Für beide Testtage ist eine gezielte Vorbereitung möglich und empfehlenswert. Dazu haben wir einige Tipps und Hinweise zusammengefasst.

PERSONALAUSWAHLDIENST

Für Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren

Mo.-Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06543 985-116
oder 06543 985-118
E-Mail: PAD(at)polizei.rlp.de

Bei Fragen zum Praktikum bitte die Ansprechpartner kontaktieren

POLIZEIÄRZTLICHER DIENST

Für medizinische Anfragen:

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr 
13:00-15:30 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Telefon: 06131-655961
E-Mail: PPELT.MD1(at)polizei.rlp.de

 

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