Bildungsgang "Polizeidienst und Verwaltung"
Keine Hochschulreife? Kein Problem!
In Rheinland-Pfalz gibt es drei Berufssschulen, die den Bildungsgang "Polizeidienst und Verwaltung" an der Höheren Berufsfachschule anbieten. Dabei handelt es sich um eine zweijährige vollschulische Ausbildung, an die sich noch ein dreimonatiges Praktikum anschließt.
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst Du die Fachhochschulreife, die Du benötigst um an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz Dein Bachelor-Studium "Polizeidienst" beginnen zu können. Nähere Infos erhältst Du hier auf der Seite.
Bewerbung und Voraussetzungen
Die Bewerbungsbögen werden jeweils ab 01. November des Vorjahres auf unserer Internet-Seite zum Download zur Verfügung gestellt. Vorher eingereichte Bewerbungen werden nicht angenommen.
Die Bewerbungsfrist endet am 01. März.
Zu diesem Zeitpunkt müssen der Berufsbildenden Schule die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
Bewerbungen, die nach Bewerbungsschluss eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Die eingereichten Unterlagen werden in diesem Fall nicht zurückgesandt.
Pro Ausbildungsjahr kannst Du dich nur bei einer der drei Schulen bewerben.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
Für die Bewerbung sind jeweils ein Anmeldebogen der Berufsbildenden Schule und ein Bewerbungsbogen/Personalbogen der Polizei auszufüllen.
Beide Formulare sind bei der entsprechenden Berufsbildenden Schule einzureichen.
1. Bewerbungsbogen für die Polizei (jeweils unbeglaubigte Kopien):
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- bei Nicht- EU- Bürgerinnen/bürgern ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für die BRD beizufügen
- Zeugnis des qualifizierten Sekundarabschlusses I bzw. letztes Halbjahreszeugnis
2. Anmeldebogen der Berufsbildenden Schule:
- Zeugnis des qualifizierten Sekundarabschlusses I bzw. letztes Halbjahreszeugnis (beglaubigte Kopie)
Wenn Du Deinen Bildungsabschluss im Ausland erworben hast, lasse diesen bitte anerkennen und lege die Anerkennung mit der Bewerbung vor. Einen entsprechenden Vordruck findest Du rechts im Downloadbereich.
Die Bewerbungsunterlagen findest Du rechts im Downloadbereich.
Du kannst Dich für den Bildungsgang "Staatlich geprüfte Assistentin / Staatlich geprüfter Assistent für Polizeidienst und Verwaltung" bewerben, wenn Du über einen qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife oder vergleichbarer Abschluss) verfügst bzw. unmittelbar vor diesem Abschluss stehst und Dein Gesamtergebnis "mindestens befriedigend" (Notendurchschnitt 3,49) oder besser beträgt.
Sofern Du nicht einem Mitgliedstaat der EU angehörst, benötigst Du einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Grundvoraussetzung für ein Studium an unserer Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist, dass alle Bewerberinnen und Bewerber, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Interessierte mit Migrationshintergrund
Migrantinnen und Migranten machen in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz einen hohen Bevölkerungsanteil aus. Fast jeder fünfte Einwohner und jedes dritte Kind unter sechs Jahren stammen aus einer Zuwandererfamilie. Die Polizei Rheinland-Pfalz möchte das Potenzial dieser Bürgerinnen und Bürger im Interesse der öffentlichen Sicherheit nutzen.
Sprachkenntnisse und insbesondere das interkulturelle Wissen der hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund sind für die Polizei von hohem Stellenwert. Um den Bedürfnissen unserer vielfältigen Gesellschaft besser gerecht werden zu können, sind wir sehr an der Gewinnung von Migranten für den Polizeiberuf interessiert.
Die Polizei Rheinland-Pfalz möchte daher mehr Menschen mit Migrationshintergrund einstellen. Eine Einstellung ist auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit möglich, zum Beispiel als Bürger eines EU-Landes oder eines "Nicht-EU-Landes" mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis.
- Am Tag des Beginns des Bildungsgangs darfst Du nicht älter als 24 Jahre sein.
- Die Mindestgröße beträgt 1,62 m und gilt gleichermaßen für Frauen und Männer
(Ausnahmen können im Einzelfall unter Berücksichtigung der körperlichen Gesamtkonstitution der Bewerberin oder des Bewerbers zugelassen werden).
- Im Rahmen einer Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst der Polizei wird festgestellt, ob Du den gesundheitlichen Anforderungen des Polizeidienstes genügst. Hierfür bringe bitte den von Deinem Hausarzt ausgefüllten "hausärztlichen Befundbericht" und den von Dir auszufüllenden "Anamnesebogen Auswahluntersuchung" zum zweiten Tag (Tag B) des Auswahlverfahrens zum Polizeiärztlichen Dienst mit. Vordrucke findest Du findest Du rechts im Downloadbereich.
- Wenn Du vorbestraft bist, kannst Du nicht in den Polizeidienst eingestellt werden.
- Eine Einstellung ist auch nicht möglich, solange ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen Dich anhängig ist oder die Bewertung früherer Ermittlungs- und Strafverfahren Deine charakterliche Eignung verneint.
- Ausnahmen können zugelassen werden, wenn Du bei einer Gesamtwürdigung Deiner Persönlichkeit sowie der Tat und ihrer Umstände für den Polizeidienst als geeignet erscheinst.
- Wir erwarten von Dir die Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz einzutreten.
Wichtige Nachweise bei einer möglichen Einstellung nach Deinem Bildungsgang
Die Nachweise sind wesentliche Voraussetzungen für die Einstellung in den Polizeidienst und sind grundsätzlich am Tag der Einstellung vorzulegen.
- Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. Klasse 3 für Schaltgetriebe, grundsätzlich am Tag der Einstellung vorzulegen, spätestens jedoch sechs Wochen nach erfolgter Einstellung. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B auf Dauerschaltgetriebe (Automatik) ist nicht ausreichend.
- Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Vorlage grundsätzlich am Tag der Einstellung, spätestens jedoch sechs Wochen nach erfolgter Einstellung. Die Bescheinigung über die Erste-Hilfe-Ausbildung darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein. Alternativ genügt eine Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/-in, Rettungsassistent/-in oder Notfallsanitäter/-in.
- Der Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze muss spätestens mit dem Abschluss des ersten Studienjahres vorgelegt werden. Der Nachweis darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein.
- Schulabschluss / Studienvoraussetzung: Der Schulabschluss ist in beglaubigter Form bis zum Einstellungstermin vorzulegen.
Bezüglich Tätowierungen sind entsprechende Verfahrensregelungen zu beachten:
- Tätowierungen dürfen sich grundsätzlich nur im nicht-sichtbaren Bereich bzw. in einem Bereich befinden, in welchem sie von der Dienstkleidung und nicht zuletzt durch das Tragen eines Langarmhemdes (auch im Sommer) verdeckt werden können.
- Die Tätowierungen dürfen in keinem Gegensatz zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Zudem dürfen sie keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder gesetzlich verbotenen Inhalte aufweisen. Insgesamt dürfen keine Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen.
- Tätowierungen werden schließlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bezüglich der Lage, des Inhaltes und der Art der Darstellung einzelfallbewertet.
- Aufgrund der besonderen Anforderungen für den Polizeidienst musst Du jederzeit mit einem Drogenscreening rechnen. Dein Einverständnis zur Durchführung dieses Tests wirst Du zu gegebener Zeit erklären müssen.
- Falls Du bereits bei der Polizei Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Bundesland an einer polizeiärztlichen Gesundheitsprüfung teilgenommen hast, trage das bitte in Schritt 4 der Onlinebewerbung unter der Rubrik "Polizeiärztliche Untersuchungen" ein.
- Brustimplantate sind unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Sie müssen insbesondere der neuen Generation angehören und folglich verletzungsunanfällig (schnittfest usw.) sein. Nähere Informationen erhältst Du beim Polizeiärztlichen Dienst in Mainz. (dienstags und donnerstags Tel.: 06131 65-5961)
Schulischer Bildungsgang
Der Bildungsgang an der Höheren Berufsfachschule "Polizeidienst und Verwaltung" beginnt jährlich nach den rheinland-pfälzischen Sommerferien zum Anfang des neuen Schuljahres.
Zu Beginn erhälst Du eine vorläufige Einstellungszusage, die Dich nach erfolgreichem Abschluss der Fachhochschule dazu berechtigt, an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz studieren zu können, wenn
- der Notendurchschnitt Deiner Fachhochschulreife mindestens 3,2 oder besser beträgt
- und kein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen Dich anhänglich ist.
In besonderen Fällen kann die vorläufige Einstellungszusage wieder entzogen werden.
Dauer
Es handelt sich um eine zweijährige vollschulische Ausbildung, an die sich noch ein dreimonatiges Praktikum anschließt, welches zum Erwerb der vollen Fachhochschulreife erforderlich ist.
Wie Du der nachfolgenden stehenden Stundentafel entnehmen kannst, wird im Rahmen der Ausbildung Berufsbezogener Unterricht in verschiedenen Lernbereichen (LB) erteilt. Darüber hinaus wirst Du in einigen allgemeinbildenden Fächern unterrichtet. Es gibt Kernfächer (K) und Grundfächer (G).
Eine genaue Auflistung des berufsbezogenen und schulischen Unterrichts findest Du hier.
Um die volle Fachhochschulreife (mit Studienberechtigung) zu erwerben, müssen neben dem theoretischen Teil der Ausbildung Praktika abgeleistet werden - insgesamt sechs Monate.
- Projektarbeit in Zusammenarbeit von Berufsbildender Schule und Polizeipräsidium + Präsentation + Kolloquium
- Schriftliche und mündliche Prüfung im Fach Berufsbezogener Unterricht und einem zweiten Fach
- Fachhochschulreifeprüfung in Mathematik, Deutsch und Englisch
Die Zulassung zum Studium erfolgt nach bestandener Prüfung zum "Staatlich geprüften Assistenten / zur Staatlich geprüften Assistentin für Polizeidienst und Verwaltung" sowie nach erfolgreichem Abschluss der Fachhochschulreife, wenn
- der Notendurchschnitt Deiner Fachhochschulreife mindestens 3,2 oder besser beträgt
- und kein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen Dich anhänglich ist.
Hinweise:
- Bis zu einer möglichen Einstellung musst Du eine Bescheinigung über das "Deutsche Sportabzeichen in Bronze", am Tag der Einstellung nicht älter als ein Jahr, vorlegen.
- Wenn Du noch nicht über eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) verfügst, musst Du diese bis zum Einstellungstermin erwerben. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B auf Dauerschaltgetriebe (Automatik) ist nicht ausreichend.
- Der Schulabschluss ist in beglaubigter Form bis zum Einstellungstermin vorzulegen.
- Vorlage des Nachweises einer "Erste-Hilfe-Ausbildung" im Umfang von 9 UE. Der Nachweis darf nicht älter als ein Kalenderjahr sein. Ein Nachweis über die Ausbildung zum Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder Notfallsanitäter steht dieser Ausbildung gleich.
Ort der Einstellung:
Die Einstellung erfolgt zentral bei der Hochschule der Polizei am Standort Hahn-Flughafen.
Ernennung:
Am Tag der Einstellung wirst Du unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Polizeikommissar-Anwärterin / zum Polizeikommissar-Anwärter ernannt. Gleichzeitig wirst Du zum Bachelor-Studium an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz zugelassen.
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