Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise für das Gäste-WLAN der Polizeiinspektion Landstuhl

Allgemeine Hinweise

Dieses WLAN steht Besucherinnen und Besuchern der Polizeiinspektion Landstuhl als freiwilliges und kostenfreies Serviceangebot zur Verfügung.
Die Nutzung setzt voraus, dass Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen akzeptieren und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen.

Nutzungsbedingungen für das Gäste-WLAN

  1. Zweck und Geltungsbereich
    Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Gäste-WLANs („Hotspot“) der Polizeiinspektion Landstuhl.
    Es handelt sich nicht um einen kommerziellen oder allgemein öffentlichen Telekommunikationsdienst im Sinne des Telekommunikationsrechts, sondern um ein freiwilliges Serviceangebot für Besucherinnen und Besucher der Dienststelle.
  2. Leistungsumfang
    • Der Zugang zum Gäste-WLAN wird unentgeltlich bereitgestellt.
    • Es besteht kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit, bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten oder einen störungsfreien Betrieb.
    • Aus Gründen der IT- und Netzwerksicherheit können einzelne Dienste, Ports oder Protokolle gesperrt sein.
    • Der Betrieb des Gäste-WLANs kann jederzeit eingeschränkt, unterbrochen oder eingestellt werden.
  3. Zugang und Nutzung
    • Die Nutzung des Gäste-WLANs ist ausschließlich Besucherinnen und Besuchern der Dienststelle gestattet.
    • Voraussetzung für die Nutzung ist die Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise.
    • Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.
    • Der Zugang kann bei Sicherheitsrisiken, technischen Erfordernissen oder missbräuchlicher Nutzung ganz oder teilweise gesperrt werden.
  4. Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer
    Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich insbesondere,
    • das Gäste-WLAN ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen,
    • keine rechtswidrigen Inhalte abzurufen, zu verbreiten oder bereitzustellen,
    • keine urheberrechtswidrigen Handlungen (z. B. unerlaubtes Filesharing) vorzunehmen,
    • keine Schadsoftware oder vergleichbare schädliche Inhalte zu verbreiten,
    • keine technischen Eingriffe in das Netzwerk oder die IT-Systeme vorzunehmen,
    • keine übermäßigen Datenmengen zu übertragen, die den Betrieb beeinträchtigen könnten,
    • keine Server-, Hosting- oder vergleichbaren Dienste über das Gäste-WLAN zu betreiben.
  5. Sperrung des Zugangs
    Der Zugang zum Gäste-WLAN kann vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden, wenn
    • konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen bestehen,
    • Sicherheitsrisiken für das Netzwerk oder die IT-Systeme vorliegen oder
    • technische oder organisatorische Maßnahmen dies erforderlich machen.
    Die Sperrung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
  6. Haftung
    • Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.
    • Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
    • Staatshaftungsrechtliche Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz bleiben unberührt.

Datenschutzhinweise zum Gäste-WLAN

  1. Verantwortlicher
    Polizeipräsidium Westpfalz
    -Beauftragter für den Datenschutz
    Logenstraße 5
    67655 Kaiserslautern
    Der behördliche Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Westpfalz ist unter den behördenintern bekannt gemachten Kontaktdaten erreichbar.
  2. Welche Daten werden verarbeitet?
    Für den Betrieb des Gäste-WLANs werden ausschließlich folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
    • MAC-Adresse des verwendeten Endgeräts
    • technische Verbindungsdaten (z. B. Zeitpunkt und Dauer der Verbindung, zugewiesene IP-Adresse)
    • technische Logdaten zur IT-Sicherheit (z. B. System- und Fehlermeldungen)
    Es werden keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder sonstige Registrierungsdaten erhoben.
    Eine aktive Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer ist nicht vorgesehen. Eine unmittelbare Zuordnung der verarbeiteten Daten zu einer bestimmten Person ist für uns nicht beabsichtigt.
    Eine inhaltliche Überwachung der Internetkommunikation findet nicht statt.
  3. Zweck der Verarbeitung
    Die Verarbeitung der Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:
    • Bereitstellung und Ermöglichung des Zugangs zum Gäste-WLAN
    • Gewährleistung der IT- und Netzwerksicherheit
    • Erkennung, Analyse und Vermeidung von Missbrauch
    • Sicherstellung des ordnungsgemäßen technischen Betriebs
  4. Rechtsgrundlagen
    Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von
    • Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse).
    Soweit dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung technischer Logdaten ergänzend auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
  5. Speicherdauer
    • Technische Logdaten werden grundsätzlich für maximal 7 Tage gespeichert und anschließend automatisch gelöscht.
    • Eine längere Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Aufklärung konkreter sicherheitsrelevanter Vorfälle erforderlich ist.
    • Die Speicherdauer richtet sich nach den technischen Möglichkeiten der eingesetzten Systeme.
  6. Empfänger der Daten
    Empfänger der Daten sind ausschließlich:
    • interne IT- und Fachstellen des Polizeipräsidiums Westpfalz,
    • gegebenenfalls externe Dienstleister, sofern diese als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden sind.
    Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
  7. Rechte der betroffenen Personen
    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:
    • Recht auf Auskunft
    • Recht auf Berichtigung
    • Recht auf Löschung
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    • Recht auf Widerspruch
    • Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
    Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.
  8. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung
    Die Bereitstellung der genannten Daten ist für die Nutzung des Gäste-WLANs technisch erforderlich. Ohne diese Daten ist eine Nutzung des Gäste-WLANs nicht möglich.
     

Stand: 04/2026