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Zu den Aufgaben der Landespolizei Rheinland-Pfalz gehört die Fahndung nach Personen und Sachen. Sollten Sie zu den Personen oder Sachen, nach denen auf den folgenden Seiten gefahndet wird, sachdienliche Angaben machen können, bitten wir Sie, sich an die jeweils genannte zuständige Polizeidienststelle zu wenden. Sie können sich aber auch mit Ihrer örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung setzen oder im Notfall den Notruf 110 wählen.
Frau gibt Online eine Anzeige auf © Polizei RLP
Hier geht es zur Seite der Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz. Dort haben Sie die Möglichkeit Strafanzeige zu erstatten, der Polizei einen Hinweis zu geben oder sich zu bedanken beziehungsweise zu beschweren.
Beachten Sie bitte, dass nicht alle Sachverhalte dazu geeignet sind über die Onlinewache angezeigt zu werden. Bei Sachverhalten, die polizeiliche Sofortmaßnahmen notwendig machen, wählen Sie bitte den Notruf oder begeben Sie sich zu einer Polizeidienststelle.
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Benötigen Sie Hilfe? Wählen Sie den kostenlosen Polizeinotruf 110, mit jedem Festnetz- oder Mobiltelefon! Beachten Sie bitte, dass der Notruf 110 über Mobiltelefone Sie nicht immer mit der nächsten Leitstelle der Polizei verbindet. Selbstverständlich können die betreffenden Kollegen Ihnen trotzdem weiterhelfen. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit uns ein Notruf-Fax zu senden, bereitgestellt vom Deutschen Schwerhörigenbund.
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Jede unserer Behörden hat eigene Presseverantwortliche.
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